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Kanton erachtet «Fleur de Morat»-Perimeter als bebaubar

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Die kantonale Bau- und Raumplanungsdirektion hält das Gelände für das geplante Immobilienprojekt «Fleur de Morat» grundsätzlich für bebaubar. Das Projekt müsse allerdings in seinen Dimensionen etwas begrenzt werden, kommen die kantonalen Behörden zum Schluss. 

Es schien eine Art Todesstoss für die geplante Überbauung «Fleur de Morat» zu sein: Die eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz sowie für Denkmalpflege beschieden zu Beginn dieses Jahres, dass an dieser Lage an der Murtner Prehlstrasse zum Schutz des Stadtbildes gar nicht gebaut werden dürfe. 

Sie forderten in ihrem Gutachten eine uneingeschränkte Erhaltung der mittelalterlichen Stadtanlage, der Silhouetten von Altstadt und Mauerring sowie des noch unbebauten Hangs. Deshalb empfahlen sie, die in der Ortsplanungsrevision angestrebte Aufwertung von einer Zone schwacher Besiedlungsdichte I zu einer schwachen Besiedlungsdichte II zu verwerfen. Sie schlugen gar vor, das Land in eine nicht bebaubare Grün- oder Landwirtschaftszone umzuwandeln.

Verdichtung, aber begrenzt

Der Kanton kommt nun zu einer anderen Einschätzung, wie aus einem Gesamtgutachten des Bau-und Raumplanungsamts zur Murtner Ortsplanungsrevision hervorgeht. Diese Antwort liegt seit Freitag öffentlich auf. Daraus geht hervor, dass dem Amt nach einer Stellungnahme des kantonalen Kulturgüteramts und einer eigenen Analyse «die Beibehaltung der Parzelle in einer Bauzone aus raumplanerischer Sicht sinnvoll erscheint».

Auf Anfrage erklärt der zuständige Staatsrat Jean-François Steiert (SP), man sei in Freiburg tatsächlich zu einem anderen Schluss gekommen als die eidgenössischen Kommissionen und halte den Perimeter «grundsätzlich für bebaubar». Er meinte aber:

Die Bebauung kann nicht in dem Ausmass geschehen, wie von den Projektplanern vorgesehen, sondern in einem etwas begrenzteren Rahmen.

Beim Projekt «Fleur de Morat» habe seine Direktion eine Güterabwägung zwischen Schutz und Verdichtung vorgenommen, so Steiert. So anerkenne sie wohl die Forderung nach einer Sicht auf die Ringmauern, gleichzeitig befürworte sie auch ein Bauprojekt an einer Lage in der Nähe eines gut bedienten Bahnhofs, wo Verdichtung sinnvoll sei.

Die Lösung ist nun ein Mittelweg: Man kann hier verdichten, allerdings mit einer begrenzten Bebaubarkeit.

Wie stark die vom Kanton verlangte Begrenzung sei, mochte Steiert nicht näher erörtern. Die Wahrnehmung dazu sei je nach Sichtweise subjektiv, meinte er.

Es braucht Detailbebauungsplan

Das kantonale Kulturgüteramt hatte in seinem Gutachten verlangt, dass in dieser Wohnzone schwacher Besiedlungsdichte II Änderungen vorgenommen werden müssten. Das Bau- und Raumplanungsamt seinerseits hält fest, dass die Nutzung der Parzelle an die bestehende Bebauung entlang der Meylandstrasse angepasst werden müsse, um die gesamte Nutzung zu homogenisieren.

Mit der Eingabe der Ortsplanungsrevision hatte Murten für «Fleur de Morat» auch ein Überbauungskonzept eingereicht. Im Bericht des Kantons heisst es nun, ein solches Überbauungskonzept stelle in Freiburg kein rechtliches Planungsinstrument dar. Vielmehr ist für den besagten Perimeter unbedingt ein Detailbebauungsplan vorzusehen.

Zudem verlangt der Kanton eine Harmonisierung der Baubegriffe. So müsse auch ein Untergeschoss als Geschoss bezeichnet werden. Demnach wäre im Projekt von zwei Vollgeschossen und einem Attikageschoss die Rede.

Das Bauprojekt «Fleur de Morat» soll an der Prehlstrasse zwischen Bahnlinie und Altstadt gebaut werden. 
Urs Haenni

Murten bezieht später Stellung

Zuletzt umfasste das 75-Millionen-Projekt «Fleur de Morat» an der Prehlstrasse zwischen Bahnlinie und Altstadt 93 Wohnungen in neun Mehrfamilienhäusern mit 100 unterirdischen Parkplätzen auf 13‘000 Quadratmetern.

Von der Stadt Murten konnte niemand Stellung beziehen, da sowohl die für Raumplanung zuständige Gemeinderätin Julia Senti (SP) als auch Bauverwalter Stefan Portmann sich am Freitag noch in den Ferien befanden. «Die Gemeinde wird sich nach den offiziellen Ferien des Gemeinderats äussern», liess Senti ausrichten.

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