Der Staatsrat schickt den Vorentwurf der geänderten Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen in die Vernehmlassung. Mit dieser Änderung wird das Rauchverbot auf die Räume von Privatbetrieben ausgeweitet, wie die Kantonsregierung in einem Communiqué schreibt.
Mit dieser Revision solle eine Gesetzeslücke geschlossen werden, heisst es. Das kantonale Recht sieht derzeit nämlich nur ein Rauchverbot in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen vor. Eine unterschiedliche Regelung für öffentliche Räume und Räumlichkeiten, in denen eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist laut dem Staatsrat nicht gerechtfertigt. Zudem umfasst die Verordnung auch neue Produkte der Tabakindustrie wie Mini-Zigaretten, die ohne Verbrennung funktionieren, aber genauso krebserregende Stoffe wie gewöhnliche Zigaretten enthalten.
Das Gleiche gilt für E-Zigaretten, die Dampf zum Inhalieren erzeugen. «Die E-Zigaretten scheinen gesundheitlich nicht unbedenklich zu sein, insbesondere für die Lunge und das ganze Herz-Kreislauf-System», schreibt der Staatsrat.
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