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Kanton greift nicht in Wettbewerb bei den Ausgleichskassen ein

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 Im Kanton Freiburg sind 53 Familienausgleichskassen tätig, die an Berufsverbände gebunden sind. Dazu gibt es die Kantonale Ausgleichskasse für Familienzulagen. In einer Anfrage an den Staatsrat hält Grossrat Jean-Daniel Wicht (FDP, Givisiez) fest, dass die Kantonale Ausgleichskasse die grösste im Kanton ist und gleichzeitig einen Beitragssatz unter dem Durchschnitt anbietet. Dadurch mache sie privaten Kassen Konkurrenz, deren Mitglieder sich von ihnen abwenden und der Kantonalen Ausgleichskasse anschliessen. Wicht fragt, ob der Staatsrat diese Konkurrenz des Kantons als gerechtfertigt ansehe.

In seiner Antwort stellt der Kanton klar, dass die kantonalen Ausgleichskassen vom Bundesgesetz als gesetzliche Auffangkassen vorgesehen sind. Im Gegensatz zu den privatrechtlichen Konkurrenten habe die kantonale Kasse gar den Wettbewerbsnachteil, dass sie schlechte Kundinnen und Kunden nicht ausschliessen kann. Die Konkurrenz zwischen den Familienausgleichskassen seien aber vom Bundesgesetzgeber gewollt, entsprechend habe der Kanton sich nicht darüber zu äussern, ob die Konkurrenz gerechtfertigt ist oder nicht. Die Kassen erheben ihre Beiträge auf einer Lohnsumme von 8,3 Milliarden Franken, auf die Kantonale Ausgleichskasse entfallen rund 3,5 Milliarden Franken.

Getrennte Rechnung

Der Staatsrat hält weiter fest, dass der Staat weder als Akteur noch als Regulierungsinstanz auftrete. «Rechnung und Bilanz der Ausgleichskassen sind vollständig von der Staatsrechnung getrennt und werden auch nicht durch öffentliche Gelder alimentiert», schreibt der Staatsrat.

Er anerkennt in der Antwort an Wicht, dass die kantonale Kasse regelmässig überdurchschnittliche Resultate erziele, und der Staatsrat freue sich über die Qualität der Leistungen.

Synergien geschaffen

Die guten Resultate lassen sich zum Teil dadurch erklären, dass zwar keine Quersubventionierung zwischen den Abteilungen der Kantonalen Sozialversicherungsanstalt stattfinde, dass die Dachorganisation aber bemüht ist, Synergien so stark wie möglich zu nutzen. So verwenden die AHV-Ausgleichskasse und die Familienausgleichskasse eine gemeinsame Informatikplattform. Beide Kassen erledigen ihre Aufgaben mit modernsten Hilfsmitteln und nutzen Möglichkeiten des E-Business. Dies führt zu gewissen Vereinfachungen in der Erledigung der Aufgaben. uh

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