Der Staatsrat empfiehlt der Freiburger Bevölkerung, am 28. Februar die Durchsetzungsinitiative der SVP an der Urne abzulehnen. Die Kantonsregierung nennt in einer Mitteilung drei Hauptgründe. Erstens sei die Initiative unnötig: Das Bundesparlament habe die Ausschaffungsinitiative umgesetzt und sei dabei in gewissen Punkten sogar weiter gegangen, als gefordert. «Die neuen Bestimmungen stellen die automatische Ausweisung bei schweren Verbrechen sicher und verschärfen so die gegenwärtige Praxis, die schon sehr streng ist.»
Nicht verhältnismässig
Die Durchsetzungsinitiative bricht nach Ansicht des Staatsrates mit den Grundprinzipien des Rechtsstaats. Da sie den Gerichtsbehörden kein Ermessen zulasse, missachte sie den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit.
Schliesslich hält der Staatsrat fest, dass eine Annahme der Initiative dem guten Ruf der Schweiz schaden, die Wirtschaft beeinträchtigen und den Austausch mit europäischen Nachbarn zusätzlich erschweren würde.
Stadt folgt dem Kanton
Ähnlich wie der Staatsrat argumentiert auch der Gemeinderat der Stadt Freiburg, der die Durchsetzungsinitiative ebenfalls in einer Medienmitteilung zur Ablehnung empfiehlt. «Diese Initiative widerspricht den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates», schreibt die Exekutive. Sie verletze den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der Gewaltentrennung. Daraus ergebe sich eine Schwächung der Gerichtsbehörden und der Bundesversammlung. Wie der Staatsrat befürchtet der Gemeinderat eine Schädigung der internationalen Beziehungen. Und schliesslich beeinträchtige die Initiative «in schwerwiegendem Masse den sozialen Zusammenhalt und das Zusammenleben, indem sie die Bürger in zwei Gruppen unterteilt. Dies kann die Exekutive der Kantonshauptstadt, in der rund 35 Prozent der Bewohner Ausländer sind, nicht akzeptieren.» mir/rb