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Kanton will Verantwortlichkeit für Giftmüll bei La Pila bis Ende Jahr klären

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Die Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila in Hauterive beschäftigt den Kanton seit Jahren. Ungeklärt ist bis heute, ob für die entsprechenden Kosten nur der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden kann – oder auch Firmen, die die schadstoffhaltigen Abfälle damals produzierten respektive deponierten, beziehungsweise deren Rechtsnachfolger.

Wie Andreas Stöckli, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg, im Gespräch mit den FN festhält, ist diese Frage auch unter Juristen umstritten. Das Bundesgericht habe sie in einem Entscheid aus dem Jahr 2016 am Rand bejaht, ein eindeutiger und einlässlich begründeter höchstrichterlicher Entscheid liege aber nicht vor. Und in der Lehre seien sich die Fachleute in diesem Punkt nicht einig. Auch zahlreiche weitere Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung der Deponie seien schwierig zu beurteilen, wobei davon auszugehen sei, dass die Stadt Freiburg als Betreiberin der Deponie und grundsätzlich auch der Kanton Freiburg als Grundeigentümer haftbar seien.

Staatsrat Jean-François Steiert (SP) weist indes Vorwürfe, in dieser Sache zu wenig zu unternehmen, in aller Form zurück. Mit der Sicherstellung von Vermögenswerten bei allfälligen Abfallerzeugern beschreite der Kanton sogar neue, nicht gängige Wege. Denn «Tatsache ist: Es geht hier um ziemlich viel Geld – in der vom Grossen Rat bevorzugten Variante nach heutigen Einschätzungen um 90 bis 110 Millionen Franken», wie der Umweltdirektor festhält. Zu den Details dieser Vermögenssicherung und zur Benennung allfälliger Rechtsnachfolger der damals involvierten Condensateurs Fribourg SA könne er sich aus Verfahrensgründen allerdings nicht äussern. Einen Entscheid zur Aufteilung der Verantwortlichkeiten will der Staatsrat bis Ende Jahr fällen.

jcg

Bericht Seiten 2 und 3

«Tatsache ist: Es geht hier um ziemlich viel Geld.»

Jean-François Steiert

Staatsrat (SP)

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