Seit dem Bundesgerichtsentscheid zur Heiratsstrafe 1984 haben die Kantone ihre Hausaufgaben gemacht und die Heiratsstrafe beseitigt. Die Form der Entlastung für Ehepaare ist unterschiedlich geregelt, alle Kantone haben sich aber für ein Modell entschieden, welches Ehepaare als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert. Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe möchte, dass der Bund hier nachzieht und sich endlich auch für ein für Verheiratete faires Steuersystem entscheidet. Der Initiativtext schreibt dem Bund keine bestimmte Methode der gemeinsamen Besteuerung vor. Die Finanzdirektorenkonferenz FDK – die Vereinigung der kantonalen Regierungsrätinnen und -räte, die in ihrem Kanton für die Finanzen zuständig sind–unterstützt das Anliegen der Initiative. Die FDK ist der Auffassung, dass die Initiative wichtigen Spielraum für eine finanzpolitisch tragbare Umsetzung belässt. Die Initiative nimmt dem Bund diese Entscheidung in Übereinstimmung mit den Kantonen ab und ebnet den Weg zur Abschaffung der Heiratsstrafe auf Bundesebene. Deshalb braucht es am 28. Februar 2016 ein klares Ja zur Heiratsstrafeinitiative.
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