Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kantonsgericht gibt Cabaret-Betreiber recht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Stimmen wurden laut gestern im Saal des Freiburger Kantonsgerichts, als sich Verteidiger und Staatsanwältin zum wiederholten Mal einem Dossier widmeten, das seinen Ursprung vor bald zehn Jahren genommen hat: dem Vorwurf der versuchten Förderung der Prostitution und des versuchten Menschenhandels in Freiburger Cabarets.

Bereits im März 2012 hatte der ehemalige Betreiber der Freiburger Cabarets Apollo 2000 und Plaza vor dem Strafgericht des Saanebezirks gestanden. 2005 hatte eine 22-jährige Ukrainerin Strafanzeige gegen ihn eingereicht: Laut ihren Angaben musste sie Pass und Aufenthaltsbewilligung abgeben und hätte–entgegen den vertraglichen Abmachungen–im Cabaret Champagner trinken und sich prostituieren müssen. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung und klagte den Betreiber schliesslich unter anderem wegen Menschenhandels, Anreiz zur Prostitution und Veruntreuung an.

Das Strafgericht des Saanebezirks verurteilte den Mann 2012 wegen Förderung der Prostitution und Vermögensdelikten–er hatte die Angestellten systematisch um einen Teil ihres Lohns betrogen–zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten und einer Geldstrafe. Jedoch sprach ihn das Gericht des versuchten Menschenhandels sowie im Fall der Ukrainerin der versuchten Förderung der Prostitution, der versuchten Nötigung sowie der Veruntreuung frei. Auch die Genugtuungsforderung von 10 000 Franken wies es ab (die FN berichteten). Gegen diesen Entscheid legte die Ukrainerin Rekurs ein. Die Staatsanwaltschaft formulierte selbst zwar keinen eigenständigen Rekurs, schloss sich jedoch demjenigen der Tänzerin an und forderte eine höhere Freiheitsstrafe von 30 Monaten, 24 davon bedingt.

«Erhält Lügen aufrecht»

«Sie können sich vorstellen, welch grosse Enttäuschung das Urteil des Strafgerichts Saane für meine Klientin war», sagte Jean-Christophe a Marca, Verteidiger der Tänzerin, in seinem Plädoyer. Sie selbst lebt wieder in der Ukraine und war gestern nicht anwesend. Sie sei aus einer Notlage heraus in die Schweiz gekommen und habe Geld gebraucht, um überleben zu können. Nachdem sie in anderen Cabarets in der Schweiz negative Erfahrungen gemacht hatte und sich prostituieren musste, habe sie gehofft, in Freiburg nur tanzen zu können. Als ihr klar geworden sei, dass auch hier gewisse Gefälligkeiten erwartet würden, habe sie dies nicht ertragen. Ihre Rückreise sei jedoch erschwert worden: Ihren Pass hätte sie nur gegen weitere Arbeit oder eine «für sie unbezahlbare» Summe von 2500 Franken zurückerhalten–so dass sie schliesslich ohne abreiste.

Wie bereits Jean-Christophe a Marca störte sich auch Staatsanwältin Yvonne Gendre daran, dass der Beschuldigte zwar das erste Urteil akzeptiert hatte, nun vor Kantonsgericht jedoch wieder seine Unschuld bestätige. «Er erhält seine Lügen aufrecht», meinte sie dazu. Die Frau habe sich in einem besonders verletzlichen Zustand befunden, erklärte Gendre. Durch das Zurückhalten des Passes habe er einen besonderen Druck auf die Frau ausgeübt. «Ihr ist noch keine Gerechtigkeit widerfahren.»

«Möchte abschliessen»

Mit diesen Argumenten konnte sich Jean-Luc Maradan, Verteidiger des Beschuldigten, gar nicht anfreunden. «Mein Klient hat das Urteil akzeptiert–aber nicht, weil er mit allem einverstanden ist, sondern weil er diese Geschichten endlich abschliessen möchte.» Auch kritisierte er die Staatsanwaltschaft, weil diese keinen eigenständigen Rekurs eingereicht hatte, sich aber doch allgemeine Zeugenaussagen verwendete, um die Version der Ukrainerin zu stützen. «Die Frau war vielleicht ein Opfer, aber nicht meines Klienten», betonte Jean-Luc Maradan.

Gericht weist Rekurs ab

Das Kantonsgericht entschied schliesslich im Sinne des Beschuldigten und wies die Vorwürfe ab. Da der Rekurs von der Tänzerin stamme, sei es bei der Verhandlung nur um ihre Situation gegangen. «Die Frau hat nur drei Stunden im Cabaret des Beschuldigten gearbeitet», schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. In dieser Zeit sei nichts vorgefallen, was den Vorwurf des Menschenhandels oder der Förderung der Prostitution rechtfertigen würde. Auch habe der Mann nie versucht, den Pass der Frau zu verkaufen–weshalb der Vorwurf der Veruntreuung abzuweisen sei. Einzig die Summe von 500 Franken, welche die Klägerin dem Beschuldigten wegen der entstandenen Unkosten hätte überweisen müssen, erliess das Gericht.

«Die Frau hat nur drei Stunden im Cabaret des Beschuldigten gearbeitet.»

Kantonsgericht Freiburg

Meistgelesen

Mehr zum Thema