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Kantonsgericht urteilt: Amt für Wald und Natur hat Bewerberin diskriminiert

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Eine Senslerin hat sich über Jahre sechsmal für einen Wildhüterin-Posten beworben, die Stelle jedoch nie erhalten. Das Kantonsgericht hat nun, nach einer Zurückweisung des Bundesgerichts, sein früheres Urteil revidiert und entschieden, dass das Amt für Wald und Natur gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen hat.

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