Die Revierkörperschaften oder forstlichen Betriebseinheiten, die in den letzten Jahren entstanden sind, unterstehen grundsätzlich dem öffentlichen Beschaffungswesen. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Grossräte Gabriel Kolly (SVP, Corbières) und Cédric Péclard (La Broye c’est vous, Aumont) fest. Die beiden hatten sich über «eine gewisse Unklarheit» bei der Vergabe und der Finanzierung von Investitionskrediten in diesem Bereich beklagt. Beraten werden die forstlichen Betriebseinheiten laut Staatsrat vom Amt für Wald, Wild und Fischerei, das auch an den Versammlungen der Organe dieser Betriebseinheiten teilnimmt. Das Amt hat die Forstkreise sowie die Revierförster auch über Änderungen beim öffentlichen Beschaffungswesen zu informieren. Eine Besonderheit stellen die forstlichen Investitionskredite dar. Als Instrument zur Förderung der Forstwirtschaft durch Bund und Kanton bestehen sie aus zinslosen Darlehen, die über maximal 20 Jahre zurückerstattet werden müssen. In den letzten drei Jahren seien drei solche Darlehen über rund 1,3 Millionen sowie zwei Mal rund 0,6 Millionen Franken gewährt worden. Dabei sei es um waldbauliche Eingriffe, Infrastrukturen, Material, Fahrzeuge sowie um die Bildung einer Betriebseinheit gegangen.
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