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Kantonsspital haftet für Fehler bei einer Geburt

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FreiburgVor dreizehn Jahren kam im Kantonsspital Freiburg ein Mädchen praktisch tot zur Welt. Es überlebte, ist aber körperlich und geistig schwerstbehindert und sein Leben lang auf intensive Pflege und Betreuung angewiesen.

Die Eltern warfen den Ärzten Fehler während der Geburt vor; hätten sie früher interveniert und einen Kaiserschnitt angeordnet, wäre das Mädchen nicht oder viel weniger stark behindert. Das Freiburger Kantonsgericht stützte diese Sicht und entschied im vergangenen Dezember, das Spital müsse haften. Das Kantonsspital focht diesen Entscheid an, blitzte nun aber beim Bundesgericht ab. njb

Bericht Seite 2

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