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Kassierin wegen Veruntreuung verurteilt

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Fast hätte es den Tageselternverein Sense ruiniert: Im Sommer 2015 war bekannt geworden, dass eine Mitarbeiterin finanzielle Mittel des Vereins abgezweigt hatte. Die Verfehlungen dauerten über mehrere Monate an und waren bei Routinekontrollen zutage gekommen (die FN berichteten).

Bedingte Geldstrafe

Der Vorstand des Tageselternvereins, der von allen Sensler Gemeinden ausser Düdingen getragen wird, hat daraufhin Anzeige erstattet. Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft diese ehemalige Mitarbeiterin verurteilt. Die heute 51-jährige Frau ist wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 Franken verurteilt worden; die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Frau muss zudem für die Verfahrenskosten von 675 Franken aufkommen.

Für die Kasse verantwortlich

Wie aus dem Urteil hervorgeht, übernahm die Mitarbeiterin wenige Jahre nach der Gründung des Vereins die Verantwortung für die Kasse, mit einem Pensum von 20 Prozent. Sie zahlte die Löhne an die Tagesmütter aus, schickte den Trägergemeinden Rechnungen und führte die Buchhaltung. Als der Vorstand Unstimmigkeiten vermutete, beauftragte er einen externen Finanzfachmann mit einer Expertise. Dieser deckte auf, dass die Frau die Betriebsbuchhaltung zwischen Januar 2006 bis Ende Dezember 2014 durch fiktive Buchungen manipuliert hatte – zu ihren Gunsten beziehungsweise zugunsten ihres Mannes. Auf diese Weise veruntreute sie in dieser Zeitspanne einen Betrag von 24 104 Franken.

Familie zahlte Geld zurück

Die gesamte Schadenssumme liegt aber nach Annahmen der Staatsanwaltschaft höher. Sie führt das auf Aussagen der Frau zurück und auf die Tatsache, dass deren Familie dem Verein rund 61 000 Franken zurückerstattet hat. Weil die Frau Jahre lang die Stundenblätter für ihren Lohn selber ausgefüllt und sich den Lohn selbst ausbezahlt hat, konnte die Staatsanwaltschaft ihr nur in einem Fall nachweisen, dass sie diese gefälscht hatte. Die Untersuchungen ergaben zudem, dass sie ab 2008 unrechtmässig Geld auf ihre Privatkonten überwiesen hat: Sie überwies höhere Beträge als Lohn, als auf der Lohnabrechnung standen, oder verbuchte angebliche Spesen oder Beträge mit falschem Verwendungszweck.

Die Staatsanwaltschaft hat die Frau auch wegen Urkundenfälschung beziehungsweise Falschbeurkundung verurteilt. Dies, weil sie für sich selber in einem Vorstandsprotokoll einen höheren Stundenlohn festgehalten hat, als dies der Vorstand beschlossen hatte, und wegen der falschen Lohnabrechnungen. Bei der Festlegung der Strafe fielen gemäss Strafbefehl ins Gewicht, dass die Frau nicht vorbestraft ist und dass sie sich bemüht hat, das von ihr verursachte Unrecht auszugleichen.

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