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Katholiken von Cressier ziehen Feiertagsurteil vor das Bundesgericht

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Den Blick auf andere Schulkreise vermissen ein Vater und der Pfarreirat von Cressier in einem Urteil des Kantonsgerichts. Ihre Forderung, dass katholische Feiertage auch im Murtner Schulkreis schulfrei werden, bringen sie deshalb vor das Bundesgericht.

Ob die Schülerinnen und Schüler des Schulkreises Murten in Zukunft an katholischen Feiertagen frei haben werden, muss das Bundesgericht entscheiden. Denn ein Vater und der Pfarreirat von Cressier, welche die freien Tage einfordern, ziehen ein Urteil des Freiburger Kantonsgerichts weiter, wie sie gegenüber den FN angeben.

Die Richterinnen und Richter des I. Verwaltungsgerichtshofs in Freiburg hatten im Mai entschieden, dass die Religionsfreiheit der katholischen Schülerinnen und Schüler aus Cressier im Schulkreis Murten nicht eingeschränkt ist (die FN berichteten). Zwar haben diese Schüler an katholischen Feiertagen nicht automatisch schulfrei, könnten aber unkompliziert – «ohne Begründung und mit einer einfachen Mitteilung durch die Eltern» – freinehmen. Eine Diskriminierung sei nicht erkennbar, schrieb das Kantonsgericht.

Andere Lösungen nicht berücksichtigt

«Mein Unverständnis ist immer noch da», sagt der Vater aus Cressier, der nicht namentlich genannt werden möchte, auf Anfrage. «Warum können wir in Murten nicht anwenden, was anderswo gilt?» Das Kantonsgericht habe in seinem Urteil einen weiter reichenden Blick vermissen lassen und nicht die Lösungen aus anderen gemischten Schulkreisen berücksichtigt. Der Vater nennt als Beispiel das Interkantonale Gymnasium der Region Broye. Dort wechseln der Ferienplan des eher katholisch geprägten Freiburg und jener des eher reformiert geprägten Kantons Waadt sich jedes Jahr ab.

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