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Kein 1.-Mai-Singen in den Geschäften und den Strassen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Verein der Detailhändler, Groupement des commerçants, Bulle erinnert in einer Mitteilung daran, dass das 1.-Mai-Singen in Geschäften verboten ist. Im privaten Bereich ist das traditionelle Singen erlaubt. Wie der Staatsrat Mitte April beschlossen hat, dürfen unter 20-Jährige bei Privaten von Tür zu Tür gehen. Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen sind untersagt. Beim Singen gilt es, sich an die Distanzregel von 1,5 Meter zu halten und die Maske vor und nach dem Singen zu tragen. Und es dürfen sich maximal 15 Personen draussen und zehn Personen drinnen aufhalten.

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