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Kein Gesinnungswandel über Nacht

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Beinahe hätte der Grosse Rat bei der Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes gestern einen Grundsatzentscheid vom Vortag wieder gekippt. Am Dienstag hatte der Rat den Gemeinden die Kompetenz entzogen, unbebaute Bau- oder Spezialzonen dem Besitzer nach zehn Jahren abkaufen zu können. Stattdessen hätte einzig der Kanton ein Kaufrecht für brachliegende Arbeitszonen von kantonaler Bedeutung (FN von gestern).

Als es bei der Fortsetzung der Debatte gestern darum ging, zwei Absätze aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, die ebenfalls das Kaufrecht für Gemeinden zum Inhalt hatten, wurde es nochmals eng: Der Grosse Rat entschied sich mit 49 gegen 47 Stimmen für das Streichen der beiden Passagen. Am Vortag war das Verdikt mit 47 gegen 38 Stimmen noch klarer gewesen.

Dennoch bestätigte das Parlament bei der Raumplanungsdebatte den eingeschlagenen Kurs, wonach das Freiburger Gesetz nicht weiter geht, als es der Bund verlangt.

Dieser Richtung blieb der Rat auch bei der Debatte über das zweite Schlüsselelement des Gesetzes treu: die Mehrwertabgabe. Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, von Grundbesitzern eine Abgabe zu verlangen, wenn deren Parzellen bei einer Ein- oder Umzonung zu Bauland an Wert gewinnen. Diese Einnahmen sollen Landbesitzer entschädigen, deren Bauland zwangsweise ausgezont wird, weil sie es nicht bebaut haben. Mit dem Ausgleich will der Bund verdichtetes Bauen fördern.

Spezialzonen verschont

Das vom Staatsrat vorgelegte Gesetz sah eine Mehrwertabgabe nicht nur für Wohnzonen, sondern auch für Spezialzonen vor. Die Rede war etwa von Kiesgruben, Deponien oder Freizeitzonen für Golf, Skifahren und Pferdesport.

Doch auch bei diesem Punkt gab der Grosse Rat dem Privatbesitz mehr Gewicht als einer strengen Umsetzung der neuen Vorgaben in der Raumplanung. Mit 65 gegen 34 Stimmen lehnte es der Rat ab, Spezialzonen mit einer Mehrwertabgabe zu belegen.

Markus Bapst (CVP, Düdingen), Sprecher der Kommissionsmehrheit, begründete dies damit, dass man eine Kiesgrube nicht taxieren wolle, weil die Nutzung nur temporär sei. Und Freizeitzonen wie Skigebiete hätten schon jetzt finanzielle Probleme.

Pierre Mauron (SP, Bulle), Sprecher der Minderheit, sagte, die Spezialzonen hätten 30 Millionen Franken in den Ausgleichsfonds gebracht: «Wer zahlt nun die Differenz?» Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) sprach von 20 Millionen Franken, die ausbleiben: «Nimmt man dem Fonds die Mittel, können nicht alle Entschädigungen für Landenteignung bezahlt werden.»

Die Debatte wurde nach diesem Punkt unterbrochen. Heute Donnerstag dürfte die Höhe der Mehrwertabgabe für neue Wohnzonen verhandelt werden. Es zeichnet sich nun ab, dass die zweite Lesung und somit die Schlussabstimmung zum Raumplanungsgesetz auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

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