Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kein Lohnschock für Yendi-Personal

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In den nächsten Tagen oder Wochen wird das zuständige Gericht wohl den Konkurs über die Modekette Yendi mit Sitz in Bulle verhängen. Nachdem die Direktion den Konkurs beantragt hat, gibt es für die Angestellten so gut wie keine Hoffnung mehr auf den Erhalt ihrer Arbeitsplätze.

Doch wenn auch der Arbeitgeber die April-Löhne nicht mehr bezahlen kann, müssen die Mitarbeiter vorläufig nicht um ihr Einkommen fürchten. Am Mittwoch organisierte das Amt für den Arbeitsmarkt in Bulle einen Informationsanlass für das Personal und versicherte diesem, dass die Lohnleistungen bis zum Konkurs zu 100 Prozent gesichert sind. Wenn der Arbeitgeber Lohn, Ferien und den 13. Monatslohn nicht mehr bezahlen kann, bezahlt bis zu vier Monate vor dem Konkurs die Öffentliche Arbeitslosenkasse, so Charles de Reyff, Dienstchef des Arbeitsamts. Die Arbeitslosenkasse fordert das Geld später aus der Konkursmasse wieder ein. «Wir haben den Yendi-Angestellten gesagt, sie sollen sich bloss noch nicht beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum melden.» Wenn sie das tun, erhalten die Betroffenen nämlich nur noch 80 Prozent des Lohns als Arbeitslosengeld. Sie sollen sich bei der Arbeitsvermittlungsstelle RAV am ersten Tag nach dem Konkurs anmelden.

uh

Bericht Seite 3

Meistgelesen

Mehr zum Thema