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Kein Monopol auf «Raclette»

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LAUSANNE. Walliser Käseproduzenten erhalten kein Monopol auf den Begriff «Raclette». Das Bundesgericht hat «Raclette» die geschützte Ursprungsbezeichnung AOC letztinstanzlich verweigert und die Beschwerde des Walliser Milchverbandes (FLV) abgewiesen.Laut dem Urteil wäre für den AOC-Schutz von «Raclette» zu Gunsten des Kantons Wallis erforderlich, dass der Begriff als traditionelle Bezeichnung für den Walliser Raclette-Käse verwendet wird. Das ist laut den Lausanner Richtern aber nicht der Fall.Vielmehr habe «Raclette» über Jahrhunderte nur für das Walliser Gericht als solches gestanden, bei dem geschmolzener Rohmilchkäse verzehrt werde. sda

Bericht auf Seite 15

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