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Kein Murks beim Wahlrecht

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Es ist offensichtlich, dass das aktuelle Wahlrecht im Kanton die kleinen Parteien benachteiligt und den Wählerwillen nur ungenügend abbildet: Mehrere 10 000 Wählerstimmen werden nicht einbezogen. Diese Benachteiligung führte zu ungerechtfertigten Vorteilen für die grossen Parteien; sie bekamen mehr Sitze, als ihnen eigentlich zustehen würden.

Dieses Problem wurde vor zehn Jahren im Kanton Zürich erkannt und der Mathematik-Professor Pukelsheim entwickelte als Lösung für dieses Problem ein Sitzzuteilungsverfahren, das den Wählerwillen in einem Kanton sehr genau abbildet. Das Verfahren ist seit 2006 erfolgreich im Einsatz und das Resultat der Sitzzuteilung kann von jedem Wähler einfach nachvollzogen werden.

 Ein Wechsel zu diesem korrekten Verfahren führte allerdings dazu, dass die grossen Parteien auf ihre alten Pfründen verzichten müssten. Der Widerstand erstaunt nicht, die Kreativität, mit der nun Konstrukte geschaffen werden sollen, die diese Gratissitze zementieren, allerdings schon.

Das Verfahren «Doppelter Pukelsheim» ist ein (mathematisch) sauber gestaltetes Verfahren, das den Wählerwillen exakt abbildet; jeder Murks, der darum herum gebaut wird (Unter-Wahlkreise, künstliche Quoren), will alte Vorteile künstlich erhalten und ist abzulehnen.

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