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Keine Hintertürchen für die Fahrverbote auf Wald- und Alpstrassen

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Alfons Piller (SVP, Plaffeien) und Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) ärgern sich über das Fahrverbot auf Wald- und Alpstrassen. Das Verbot gilt seit 2008, entsprechend kontrolliert wird jedoch erst seit dem Sommer 2012. Im September 2013 überwies der Grosse Rat ein Postulat der beiden Sensler Parlamentarier, mit der Forderung, der Staatsrat solle einen Bericht über die Verkehrsregelung auf den Alp- und Waldstrassen verfassen. Gestern hat der Staatsrat den Bericht nun publiziert.

Grob zusammengefasst lässt sich sagen: Die Kantonsregierung hält am Fahrverbot fest, denn dieses wird durch das Bundesgesetz vorgegeben. Und es gibt auch keine Hintertürchen, um das Fahrverbot zu umgehen.

Der Kanton hat stets damit argumentiert, er könne das Verbot nicht aufheben, da dieses mit den Bundessubventionen für den Bau der Strassen verknüpft sei. Eine Frage der Grossräte lautete denn auch, wann die Strassen gebaut wurden und ob dafür öffentliche Gelder eingesetzt wurden.

Diese Frage sei nicht exakt zu beantworten, denn die Nachforschungen würden zu weit gehen, hält der Bericht fest. Doch sei davon auszugehen, dass die Subventionierung vor mindestens hundert Jahren begonnen habe. Allerdings habe diese nur Auswirkungen auf die Schliessung einer Strasse, wenn die Strasse nach 1990 erstellt wurde. Deshalb gibt es auch gewisse Ungleichheiten; die Strasse von Cerniat zur Alp Hauta-Chia ist beispielsweise befahrbar, weil sie um 1960 gebaut wurde, als die Subventionen noch nicht an Bedingungen geknüpft waren.

Offen gegen Gebühr? Nein.

Gemäss Bericht ist es nicht möglich, die Wald- und Alpstrassen voneinander zu unterscheiden. Dies hatten Grossräte versucht, als es um die Annahme des Waldgesetzes ging. Damit wollten sie erreichen, dass Alpstrassen im Gegensatz zu Waldstrassen für den Freizeitverkehr offen bleiben können. Der Bericht wiederholt nun, dass das Gesetz in dieser Hinsicht keine Auslegungsmöglichkeiten zulässt.

Ein weiteres Hintertürchen suchten Piller und Vonlan-then, indem sie fragten, ob es nicht möglich sei, gesperrte Strassen gegen eine Parkgebühr zugänglich zu machen. Doch auch hier winkt der Staatsrat ab. Eine solche Gebühr würde nicht dem Gesetz entsprechen, heisst es im Bericht. Sei die Strasse gesperrt, sei nicht nachvollziehbar, weshalb sie durch eine Parkgebühr geöffnet werden sollte. Und sei eine Strasse offen, müsse sie gemäss Gesetz kostenlos befahrbar sein.

Sonderbewilligung möglich

Die Wald- und Alpstrassen sind also im Grunde nur für forstliche Arbeiten und mit Ausnahmen für land- und alpwirtschaftliche Zwecke offen. Für private Anlässe können Autofahrer jedoch eine Sonderbewilligung beim Oberamt einholen.

Vonlanthen: Weitere Anfrage zu Alpastrassen

D ie Alpstrassen b e schäftigen Grossrat Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) immer noch, wie eine aktuelle Antwort des Staatsrates zeigt. Vonlanthen wollte von der Kantonsregierung wissen, weshalb der Skiklub Broc zu einem Parkplatz im Motelon-Tal fahren dürfe. Denn um zu diesen zu erreichen, müssen die Skiklub-Mitglieder einen Alpweg benutzen, der eigentlich gesperrt ist.

Wie die Antwort des Staatsrates zeigt, gibt es tatsächlich einige Unklarheiten beim Weg, so muss etwa das Verbotsschild legalisiert werden. Der Eigentümer habe das entsprechende Gesuch aber bereits eingereicht. Auch für die Parkplätze müsse der Status noch geklärt werden. Den Mitgliedern des Skiklubs sei das Befahren des Alpwegs jedoch erlaubt, da der Klub Besitzer eines Chalets ist, das sich in der Nähe befindet. Deswegen hat der Klub ein Durchgangsrecht und darf die Alpstrasse benutzen. mir

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