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Keine Kürzung der logopädischen Leistungen im Kanton Freiburg

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Freischaffende Logopädinnen halten die vom Amt für Sonderpädagogik gewährten Jahreseinheiten für unzureichend. Die logopädische Betreuung könne damit nicht sichergestellt werden. Der Staatsrat erklärt sich.

Acht kritische Fragen zur Situation der freischaffenden Logopädinnen im Kanton Freiburg stellte die Mitte-Grossrätin Esther Schwaller-Merkle dem Staatsrat im Rahmen einer Anfrage. Rund 30 freischaffende Logopädinnen hatten Anfang Jahr beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen die Berechnung der Jahreseinheiten eingelegt, die ihnen vom Amt für Sonderpädagogik gesprochen wurden (die FN berichteten). Sie kritisierten vor allem, dass die gewährten Stunden die Nachfrage nicht decken könnten und somit Kinder mit Sprachstörung auf der Warteliste landen würden.

Budget ist gewachsen

In seiner Antwort geht der Staatsrat nun auf die Vorwürfe ein. Er räumt ein, dass die Anzahl der beantragten Jahreseinheiten reduziert und den Kosten angepasst wurde. Von einer Kürzung könne man jedoch nicht reden, da das Budget für die logopädische Betreuung regelmässig erhöht worden sei – in den letzten sechs Jahren um 150’000 Franken. Der Kanton habe nie die Absicht gehabt, bei den logopädischen Leistungen zu sparen. Im Gegenteil: Die Erhöhung habe eine Steigerung der durch Freischaffende erbrachten Massnahmen ermöglicht.

Einseitige Erhöhung des Arbeitspensums

Als Referenz für die Berechnung der Jahreseinheiten habe das Amt für Sonderpädagogik die 2018, 2019 und 2021 effektiv geleisteten Einheiten berücksichtigt. Der Vorwurf: Einige freischaffende Logopädinnen hätten einseitig beschlossen, mehr zu arbeiten, ohne dass die Zahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler gestiegen sei. Die Arbeitspensen der Logopädinnen schwankten stark, was nicht auf eine Änderung der Nachfrage, sondern auf die persönlichen Umstände der Logopädinnen zurückzuführen sei. Als Beispiele nennt der Staatsrat ein Sabbatical, eine Weiterbildung, eine Mutterschaft oder gesundheitliche Probleme. Das Ziel sei eine optimale Verteilung der gewährten Einheiten gewesen, im Hinblick auf die Bedürfnisse der Kinder und unter Berücksichtigung der verfügbaren Budgetmittel.

Zwei getrennte Anträge

Freischaffende Logopädinnen müssen für jedes neue Kind einen Antrag an das Amt für Sonderpädagogik stellen. Ein Prozess, der unabhängig vom seit letztem Jahr benötigten Antrag für die Jahreseinheiten läuft. Dass sich die beantragten Jahreseinheiten bei einigen Logopädinnen nicht mit den per Verfügung schon gewährten Stunden decken, erklärt der Staatsrat in der Antwort auf die Anfrage «Fachkräftemangel und Arbeitsbedingungen für freischaffende Logopädinnen im Kanton Freiburg» mit einer Verzerrung der Hochrechnungen. Denn das verfügbare Budget des Kantons sowie annullierte oder verschobene Sitzungen würden dort nicht berücksichtigt.

Wartelisten gibt es schon länger

Gemäss Staatsrat gab es Wartelisten schon vor der Einführung der Jahreseinheiten mit dem am 1. September in Kraft getretenen überarbeiteten Gesetz für Sonderpädagogik. Die Problematik der Folgen, die eine verzögerte Betreuung auf Kinder und Jugendliche haben können, sei nicht neu. Allerdings fehlten aktuell quantifizierbare Daten zu den Wartelisten. Diese würde der Kanton benötigen, um einen Antrag für zusätzliche Budgetmittel zu stellen.

Die gesetzlichen Grundlagen erlaubten es den freischaffenden Logopädinnen zudem, in dringenden Situationen beim Amt für Sonderpädagogik nachträglich eine Anpassung der Einheiten zu beantragen, um so das Angebot an die Nachfrage anzupassen.

Reaktion

Problem bleibt bestehen

Für die Urheberin der Anfrage, Esther Schwaller-Merkle, ist die Antwort des Staatsrats nicht zufriedenstellend. «Auf die gestellten Fragen gibt es zwar eine Antwort, aber auf die seit Jahren bestehende eigentliche Problematik wird nicht eingegangen», schreibt die Grossrätin auf Anfrage der FN. Damit meint sie die genauere Planbarkeit der Dienste, die auf einer gemeinsamen kantonalen Datenbasis aufgebaut sein sollte. Diese Datenbasis bestehe jedoch zurzeit noch nicht. «Ob ein Kind eine pädagogisch-therapeutische Massnahme im Bereich der Logopädie erhält, basiert auf genau definierten und anerkannten diagnostischen Kriterien», ergänzt die Mitte-Politikerin. Diese Entscheidung geschehe unabhängig vom Budget. Deshalb sollten nicht die beantragten Einheiten der freischaffenden Logopädinnen infrage gestellt, sondern ein grösserer Budgetposten für die logopädischen Dienste vorgesehen werden. «Die aktuelle Situation eines Fachkräftemangels in der Logopädie und die Arbeitsbedingungen für freischaffende Logopädinnen werden sich wohl in nächster Zeit nicht verbessern.» mes

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