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Keine Mehrbelastung der Heimpflege

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Autor: walter buchs

Staatsrätin Anne-Claude Demierre hat am Mittwoch den Medien den Vorschlag für neue kantonale Bestimmungen über die Finanzierung von ambulanten und stationären Pflegeleistungen vorgestellt (siehe Kasten). Die Gesundheitsdirektorin hob dabei hervor, dass gemäss den neuen Gesetzesbestimmungen des Bundes künftig der Bundesrat die Tarife der Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) bestimme.

Auswirkungen auf Patienten beschränkt

Für Patientinnen und Patienten, die ambulante Pflegeleistungen benötigen, ändere sich mit der neuen Gesetzgebung nichts, stellte Anne-Claude Demierre weiter fest. Der Staatsrat habe nämlich beschlossen, von diesen keinen grösseren Beitrag zu verlangen, obwohl ihm die Bundesratsverordnung diese Möglichkeit offen gelassen habe. «Damit will der Staatsrat den Verbleib zu Hause fördern,» betonte die Gesundheitsdirektorin. Alles in allem bringe die neue Gesetzgebung auch für die öffentliche Hand in diesem Bereich praktisch keine finanziellen Auswirkungen.

Hingegen kommt es zu einer Änderung bei der Übernahme von stationären Leistungen, die von einem Pflegeheim erbracht werden, wie die wissenschaftliche Mitarbeiterin Sandra Peissard gestern ausführte. Die Heimbewohnerinnen und -bewohner bezahlen zwar auch weiterhin den Selbstbehalt und die Franchise. Sie beteiligen sich jedoch an den Kosten neu auch noch mit einem Beitrag in der Höhe von 20 Prozent des OKP-Tarifs.

Wie Maryse Aebischer, Vorsteherin des Sozialvorsorgeamtes, anhand von Rechenbeispielen aufzeigte, werden für eine Mehrheit der Heimbewohner die finanziellen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung praktisch gleich null sein. Für die fünf bis zehn Prozent der Personen, die weder Ergänzungsleistungen noch einen Betreuungsbeitrag beziehen, wirkten sich die Neuerungen gar positiv aus.

Neue Pflegekategorie

Mit dem neuen Bundesgesetz wird die «Akut- und Übergangspflege» als neue Pflegekategorie eingeführt. Wie Sandra Peissard ausführte, wird die Akut- und Übergangspflege von einem Spitalarzt für eine Dauer von höchstens 14 Tagen verschrieben.

Leistungen dieser Pflegekategorie würden Patienten «mit bekannten und stabilisierten Gesundheitsproblemen» betreffen, die keine diagnostischen oder therapeutischen Leistungen in einem Akutspital mehr benötigen. Zusätzlich sei für diese auch weder ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik noch in einer geriatrischen Abteilung eines Spitals nötig. Damit werde die rasche Rückkehr der Patienten in ihre gewohnte Umgebung gefördert, so Peissard.

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