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Keine religiösen Symbole mehr auf Richterbänken

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Keine religiösen Symbole mehr auf den Basler Richterbänken: Mit dieser Änderung seiner Personalordnung sorgt der Gerichtsrat von Basel-Stadt für Diskussionen. Die ganze Debatte ins Rollen gebracht hat die Stellenbewerbung einer Frau, die auf ihrem Bild in den Bewerbungsunterlagen mit einem Kopftuch abgebildet war. Wie die Agentur sda bekannt gab, wurde nun das Personalreglement der Gerichte in Basel-Stadt angepasst.

Gerichte seien zu Unabhängigkeit und religiöser Neutralität verpflichtet. Würden aber Mitarbeiter der Gerichte mit religiösen Symbolen – genannt werden auch die jüdische Kippa, ein Turban oder das Tragen eines Kreuzes – in richterlichen Funktionen amten, könnte der Anschein erweckt werden, dass diese Neutralität nicht gewährleistet sei. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind die jeweiligen Prozessparteien, Anklage und Verteidigung und deren Vertretungen, allfällige Dolmetscher, Gutachter sowie Zeuginnen und Zeugen in einem Gerichtsverfahren. Die Regelung soll in diesem Sommer in Kraft treten.

Die neue Regelung sei eine klare Einschränkung der Religionsfreiheit der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zitiert die «Basler Zeitung» Stephan Wullschleger, Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht. Doch wurde in einer internen Diskussion das Recht der Öffentlichkeit und der Prozesspar­teien auf religiöse Neutralität höher gewichtet. An den Basler Gerichten waren bereits Mitarbeitende jüdischen oder muslimischen Glaubens tätig. Diese, so wird der Gerichtspräsident zitiert, hätten aber nie religiöse Symbole getragen.

In der «Neuen Zürcher Zeitung» wird der Beschluss zudem mit dem Tragen religiöser Symbole an öffentlichen Schulen verglichen. Das Bundesgericht habe bereits vor 20 Jahren entschieden, dass das Tragen eines Kopftuchs einer Lehrerin mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht vereinbar sei.

kath.ch

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