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Keine Strafminderung für den Schützen von Pringy

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Die zwei Jahre im Gefängnis hätten aus ihm einen anderen Menschen gemacht, meinte der 30-jährige Freiburger gestern vor dem Kantonsgericht. Der Mann hatte im November 2012 seinem Neffen bei einem Streit eine Kugel in die Brust geschossen und dabei sein Herz um Haaresbreite verfehlt. Trotz seines vorbildlichen Benehmens hinter Gittern haben die Kantonsrichter den Antrag auf Strafminderung abgelehnt. Der Schütze wurde im Oktober 2013 vom Strafgericht Greyerz zu sechs Jahren Haft verurteilt. Wenn der für schuldig befundene Täter seinen Methadon-Entzug weiterführt und sein Verhalten hinter Gittern einwandfrei bleibt, so könnte der wegen versuchten Mordes inhaftierte Schütze das Gefängnis bereits in zwei Jahren verlassen.

Verstrickte Familienbande

Die familiären Verhältnisse von Täter und Opfer sind kompliziert: So ist der Onkel, der auf seinen Neffen geschossen hatte, bloss 10 Jahre älter als sein Opfer. Die Mutter des Täters ist zudem auch die Grossmutter des Opfers und alle drei wohnten unter einem Dach, was die Ermittlungen nicht einfach gestaltete. Das Kantonsgericht bestätigte aber das erstinstanzlich verhängte Urteil, und Staatsanwalt Marc Bugnon hielt fest, dass es purer Zufall sei, dass das Opfer noch lebe und der Täter nicht des Mordes angeklagt sei. La Liberté/cw

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