Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Keine Winteröffnung für die Sattel-Buvette

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Betreiber der Sattel-Buvette möchte auch im Winter öffnen. Das Kantonsgericht sieht dafür – noch – keinen Grund.

Nein, potenziell hungrige Schlittler und durstige Schneeschuhwanderer reichen nicht, um einen Winterbetrieb für die Sattel-Buvette in Jaun zu rechtfertigen. So hat das Kantonsgericht auf eine Beschwerde von Pro Natura hin entschieden. Der Betreiber der Buvette hatte vorgebracht, dass sein Betrieb gleich neben dem beliebten Schlittelweg liege und die Buvette die einzige Möglichkeit sei, sich dort zu verpflegen. Nicht nur, dass andere Beizen in der Umgebung weiter weg und buchstäblich nicht am Weg seien, die Gemeinde wolle die fragliche Region auch touristisch aufwerten, und da komme den Verantwortlichen – wie auch den Wintergästen, so das Argument – eine Einkehrmöglichkeit grad recht. 

Zurück an den Absender

Das Kantonsgericht findet nun, dass all diese Argumente auf ganz dünnem Eis stehen. Abgesehen davon, dass sich das Gericht frage, ob der erwähnte Schlittelweg, der das Fundament der Begründung darstellt, überhaupt rechtens sei,  habe sich niemand die Mühe gemacht, den Bedarf wirklich zu belegen. Es fehle zum Beispiel ein fundiertes Gutachten, «in dem das touristische Bedürfnis nach dem strittigen Gastronomiebetrieb objektiv analysiert und dargelegt wird». Es sei auch sinnvoll, darzulegen, wie viele Schlittlerinnen und Schneeschuhwanderer die Buvette tatsächlich aufsuchen – oder sich überhaupt im entsprechenden Perimeter aufhalten – würden

Das Kantonsgericht stützt deshalb die Beschwerde von Pro Natura und weist die Instanzen an, ihre bisherigen Entscheide aufzuheben und Belege darzubringen, die eine Ausnahmeregelung im Sinne des Buvettenbetreibers begründen würden. Weitere Überlegungen würden deshalb gar nicht angestellt, bevor Entscheidungsgrundlagen vorlägen.

Schon letzte Woche hatte sich das Kantonsgericht mit der Buvette befasst. Da sass der Betreiber aber zumindest vorläufig am längeren Hebel: Weil die Gemeinde die Buvette als Teil einer Tourismuszone versteht, muss der nicht bewilligte Parkplatz noch nicht weg. 

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema