Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kinderschutz ist nicht Sache des Bundes

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In seinem Bericht stützt sich der Bundesrat auf eine Studie, die unter der Leitung der Hochschule Luzern erstellt wurde. Darin werden die bestehenden Instrumente zur Früherkennung von innerfamiliärer Gewalt dargestellt und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu deren Wirksamkeit erläutert. Zudem analysiert die Studie, inwiefern in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Gesundheitsfachpersonen das Erkennen innerfamiliärer Gewalt an Kindern thematisiert wird. Die Studie kommt zum Schluss, dass bei der Früherkennung von innerfamiliärer Gewalt an Kindern und von elterlicher Paargewalt, die Kinder miterleben, ein grosser Handlungsbedarf besteht. In einer Befragung befürworten Gesundheitsfachpersonen in der Schweiz eine landesweite Einführung von Früherkennungsmassnahmen. Sie würden sich durch eine systematische Vorgehensweise sicherer fühlen, und aus ihrer Sicht könnten dadurch mehr Fälle aufgedeckt werden.

Keine Einigung

Es besteht aber unter den Fachleuten keine Einigung darüber, wie die Früherkennung von Gefährdungen des Kindeswohls praktisch angegangen werden soll. Es ist insbesondere offen, ob es überhaupt ratsam wäre, ein systematisches Screening im Rahmen der Gesundheitsversorgung durchzuführen oder ob es besser wäre, nur bei einem Verdacht genauer nachzufragen. Einige Früherkennungsinstrumente, die im Ausland eingesetzt werden, zeigen teilweise vielversprechende Ergebnisse. Sie könnten den zuständigen Akteuren in der Schweiz als Referenz dienen, um für die verschiedenen Berufsgruppen Früherkennungsinstrumente zu entwickeln und festzulegen. Die Studie empfiehlt weiter, das Thema auch systematisch in die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Gesundheitsfachleuten zu integrieren, da dort noch ein grosser Sensibilisierungsbedarf bestehe.

Kein nationales Programm

Der Bundesrat weist in seinem Bericht darauf hin, dass für die Umsetzung konkreter Massnahmen zur Prävention von Gewalt an Kindern in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig sind. Auf Bundesebene bestehen zudem bereits Fachstellen und Koordinationsorgane, unter anderem der Fachbereich «Häusliche Gewalt» des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und der Bereich «Kinder- und Jugendfragen» des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Deshalb spricht sich der Bundesrat gegen die zusätzliche Schaffung einer spezialisierten Organisationseinheit auf Bundesebene und gegen ein befristetes, vom Bund finanziertes nationales Programm zur Förderung der Früherkennung innerfamiliärer Gewalt aus.

Meistgelesen

Mehr zum Thema