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Kirchenparlament regelt die Finanzen neu

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Die Katholische Kirchliche Körperschaft hat ihre Jahresrechnung 2022 genehmigt. Sie hat zudem zwei bisher getrennte Organe zusammengelegt.

Die Versammlung der Katholischen Kirchlichen Körperschaft (KKK), des katholischen Kirchenparlaments, hat an ihrer letzten Sitzung den Jahresabschluss 2022 diskutiert und genehmigt. Dies meldet die KKK im Anschluss an ihre Plenarsitzung in Freiburg. Dieses Geschäftsjahr schliesse mit einem Ertragsüberschuss von rund 8000 Franken bei einem Gesamtaufwand von etwas mehr als 12,3 Millionen Franken.

Die Delegierten haben auch den Abschluss der Kasse für die Besoldung der Pfarreiseelsorger (KBP) zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Diese schliesst das Jahr 2022 bei einem Gesamtaufwand von 14,2 Millionen Franken mit einem Aufwandüberschuss in der Höhe von rund 186‘000 Franken. Dieses Ergebnis führen die Verantwortlichen laut einer Mitteilung darauf zurück, «dass die Beteiligung der Pfarreien an den Löhnen der Laien in Ausbildung und an den Arbeitgeberzulagen unter den effektiven Kosten lag». Auch die Kosten für die Entlöhnung von Priestern ohne Amt seien höher ausgefallen als ursprünglich budgetiert. Dieser Kostenüberschuss werde den Pfarreien weiterverrechnet.

Finanzen zusammenlegen

Als zweites wichtiges Traktandum war die Zusammenlegung der bisher formell getrennten Organe der KKK und der KBP vorgesehen. Eine Spezialkommission hatte einen entsprechenden Entwurf vorgesehen. Das Ziel des Schritts sei die Vereinfachung der Strukturen in Bezug auf die Finanzierung der Vergütung von Seelsorgenden. Die Mitglieder der Versammlung beschlossen am Ende der Verhandlungen einstimmig die Fusion zwischen den beiden Rechnungen.

Neuregelung auf Pfarreiebene

Schliesslich behandelte die Versammlung das Reglement über die Finanzierung der kirchlichen Ämter auf Pfarreiebene, die sich mit den praktischen Fragen dieser Fusion befasst. Diese Reform bestehe darin, die KBP abzuschaffen und die Übernahme ihrer Tätigkeiten durch die KKK zu organisieren. Eine Reihe von Kosten, die den Pfarreien jetzt von der KBP in Rechnung gestellt werden, werden künftig von der KKK aus eigenen Mitteln getragen. In der Folge sinken die Beträge, die den Pfarreien direkt in Rechnung gestellt werden. Sie tragen in Zukunft lediglich die Durchschnittskosten für die Entlöhnung der Seelsorgenden und nicht mehr die tatsächlichen Aufwände. Aktuell könne es sein, dass je nach Stellenwechsel und den tatsächlichen Kosten eines Seelsorgers oder einer Seelsorgerin die finanzielle Belastung einer Pfarrei willkürlich schwanken könne – mit allen negativen Folgen für das Budget.

Zwar seien für die Pfarreien diese Durchschnittskosten finanziell nicht direkt nachvollziehbar, aber sie sollten mehr Stabilität bringen, schliessen die Verantwortlichen.

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