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Kirchensteuern: Wer, wie, wofür?

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Immer mehr Menschen treten aus der katholischen Kirche aus. Das hat auch finanzielle Konsequenzen. Denn weniger Mitglieder bedeutet auch weniger Einnahmen. Die FN haben nachgefragt, wie das Steuersystem der Kirche funktioniert.

Wer Mitglied der katholischen Kirche ist, bezahlt jedes Jahr Kirchensteuern. Abgesehen davon, dass die meisten Menschen damit etwas Gutes unterstützen wollen, wissen wohl viele nicht, was mit ihrem Geld genau geschieht. Kirchenfinanzexperte Daniel Kosch klärt auf.

Daniel Kosch, welche Instanz bestimmt im Kanton Freiburg über die Höhe der Kirchensteuer?

Die einzelnen Pfarreien – oder Kirchgemeinden, wie sie in anderen Kantonen genannt werden – legen den Steuerfuss fest. Die konkrete Steuer wird, wie bei den staatlichen Steuern, aufgrund des Einkommens und des Vermögens der natürlichen Person berechnet. 

In den Freiburger Gemeinden variieren die Sätze für die Kirchensteuern für natürliche Personen zwischen 4 und 15 Rappen pro Franken Kantonssteuer. Der Steuerfuss in Jaun beträgt 15 Rappen, in Granges-Paccot vier und in Tafers zehn Rappen. Wie sind diese Unterschiede zu erklären?

Es gibt zwei Faktoren: Einerseits hängt die Höhe der Kirchensteuern davon ab, welche Aufgaben die Kirche in einer Gemeinde wahrnimmt. Wenn sie zum Beispiel viele soziale Aufgaben übernimmt, dann sind die Steuern höher. Der andere Faktor ist die Steuerkraft der Kirchenmitglieder. Dort, wo viele wohlhabendere Steuerzahler wohnen, sind die Steuern entsprechend tiefer. Die Unterschiede bei den Einnahmen zwischen den Kirchgemeinden werden teilweise mittels eines Finanzausgleichs kompensiert. 

Im Kanton Freiburg treibt der Staat die Kirchensteuern ein, was hat der Staat mit der Kirche am Hut?

Der Staat anerkennt die Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften. Er sagt damit, dass sie eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung haben, und er gibt ihnen das Recht, Steuern zu erheben. Der Staat übernimmt dann das Inkasso, wofür er entschädigt wird. 

Das machen aber nicht alle Kantone…

In den Kantonen Neuenburg und Genf sind Kirche und Staat getrennt, wie in Frankreich. Dort sagt man, die Kirchen sollen sich selbst finanzieren, durch private Spenden oder freiwillige Steuern. In anderen Kantonen wiederum, wie im Kanton Waadt, gibt der Staat den Kirchen aus den eigenen Steuererträgen Geld, im Kanton Wallis tragen die politischen Gemeinden zur Finanzierung bei. Die unterschiedlichen Systeme sind historisch bedingt.

Der Kanton Freiburg kennt nebst den Steuern für natürliche Personen auch eine Kirchensteuer für juristische Personen. Warum sollen Unternehmen, die sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen können, ebenfalls Kirchensteuern zahlen?

Die Steuern sind an ein Territorium gebunden. In der Vergangenheit hat man argumentiert, dass die Unternehmen auch etwas davon haben, wenn sich die Kirchen für Werte, für Solidarität und soziale Belange einsetzen. Sie sollen also auch einen Beitrag leisten zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, für den die Kirche ein wichtiger Faktor war und ist. Zudem vertrat man in einer Zeit, als es noch viele Gewerbebetriebe und kleine Industrien gab, die Ansicht, dass jemand, der mit seinem Unternehmen Erträge generiert, auch für diesen Teil Kirchensteuern zahlen und gegenüber einem Angestellten mit einem hohen Lohn nicht begünstigt werden soll. 

Die dritte Einnahmequelle sind Direktzahlungen des Kantons an die Kirchen, beispielsweise für die Anstaltsseelsorge. Woher rührt dieses Engagement?

Die Beiträge für die Spital- oder Gefängnisseelsorge, mancherorts auch für den Religionsunterricht, beruhen auf dem Prinzip, dass es den Menschen aufgrund der Religionsfreiheit ermöglicht werden muss, in diesen Anstalten ihre Religion auszuüben. Deshalb sei es Aufgabe des Staates, dies sicherzustellen. In manchen Kantonen stellt der Staat die entsprechenden Seelsorgenden selbst an. Finanziell führt das aber zum selben Ergebnis.

Jetzt haben wir gesehen, woher das Geld kommt. Wer bestimmt nun, wofür es ausgegeben wird?

Wie in den politischen Gemeinden gibt es auch in der Kirche Kirchgemeindeversammlungen oder Pfarreiversammlungen. Sie bestimmen das Budget und damit darüber, was auf Gemeindeebene ausgegeben wird. Auf der nächsten Ebene, der kantonalen Ebene, gibt es das Kirchenparlament, wo entschieden wird, wie viel Geld die Gemeinden für kantonale Aufgaben abgeben müssen und wie dieses Geld eingesetzt werden soll. Es entscheidet auch, wie viel Geld nach oben fliesst, ans Bistum und an die Römisch-Katholische Zentralkonferenz, die damit schweizweite Aufgaben finanziert. Das Geld geht also an die jeweiligen Körperschaften, die demokratisch organisiert sind, wie in der Politik. Dieses demokratische Verfahren ist in der Kirche weltweit einzigartig.

Welche kantonalen Aufgaben werden typischerweise mit den Einnahmen der Pfarreien finanziert?

Beispielsweise die Spezialseelsorge, Beratungsstellen oder ein Jugendverband mit einer kantonalen Leitungsstruktur. Und die kantonale Ebene übernimmt den angesprochenen Finanzausgleich. 

Kann man sagen, dass das meiste Geld bei den Pfarreien, also auf der untersten Organisationsstufe, verbleibt?

Ja, die Kirchengemeinde ist die älteste Ebene und jene, wo die Steuerzahler sind. Durchschnittlich bleiben ungefähr 85 Prozent der Einnahmen auf der kommunalen Ebene, 13 Prozent auf der kantonalen und je ein Prozent bei den Bistümern und auf schweizerischer Ebene.

Zur Person

Experte für Kirchenfinanzen

Daniel Kosch ist ehemaliger Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ). Das ist der Dachverband der kantonalkirchlichen Organisationen. Er trägt dazu bei, dass die katholische Kirche ihre Aufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene wahrnehmen kann. Als Generalsekretär war Kosch auch für Fragen der Finanzierung kirchlicher Aufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene zuständig. Der promovierte Neutestamentler ging Ende November 2022 nach 21 Jahren in den Ruhestand. Gerade eben ist sein Buch «Synodal und demokratisch» erschienen. Es enthält viele Beiträge, in denen es auch um Finanzierungsfragen geht, und einen Text zur Zukunft der Kirchenfinanzen. rsa

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