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Kläranlage ruft zum Bezahlstreik auf

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Wer muss gemäss dem Verursacherprinzip für Kosten bezahlen, wenn die Verursacher gar nicht bekannt sind? Zwei Aussagen stehen bei dieser delikaten Frage gegeneinander: Jene des Bundes und jene des Abwasserverbandes für das Einzugsgebiet der Sonnaz und der Crausaz (AESC). Letzterer, vertreten durch seinen Präsidenten Hubert Lauper, kündigt in einem Brief an das kantonale Umweltamt an, die erstmals für 2016 fällige Gebühr für die Beseitigung von sogenannten Mikroverunreinigungen nicht bezahlen zu wollen. Die Verbandsführung habe beschlossen, den Beitrag an den Bund nicht ins Budget aufzunehmen. Und Lauper ruft andere ARA-Betreiber auf, sich dem Ausstand anzuschliessen.

Mikroverschmutzungensind Medikamente, Kosmetika, Lebensmittelzusätze und Reinigungsmittel, die durch herkömmliche Klärtechniken nicht behandelt werden können. Der Bund sieht im neuen Gewässerschutzgesetz vor, dass für Investitionen für deren Reinigung ein Fonds geäufnet wird. Damit sollen Abwasserreinigungsanlagen(ARA) den Einbau einer speziellen Reinigungsstufe finanzieren können (die FN berichteten). Die Betreiber aller Schweizer ARAs sollen dafür neun Franken pro Einwohner und Jahr einzahlen (siehe Kasten).

«Steuer statt Gebühr»

Laut Lauper, früherer Oberamtmann des Saanebezirks, handelt es sich bei der Abgabe um eine Subvention auf der Basis einer Bundessteuer. Elemente, die nicht so recht zum Verursacherprinzip passten. Es sei ja auch nicht klar, wer die Verunreinigungen verursache, und grosse ARA-Kunden wie Industrie, Gewerbe und Spitäler seien von der Gebühr ausgenommen. Es sei bei Mikroschadstoffen nicht möglich, konkrete Verursacher zu definieren. Dadurch verliere das Verursacherprinzip jeglichen Sparanreiz. Abwässer würden im Allgemeinen nach Verbrauch, zum Beispiel der Menge und Grad der Verschmutzung, verrechnet. Ganz zu schweigen davon, dass die ARAs selbst nicht die Verursacher seien und damit auch nicht zur Kasse gebeten werden könnten. Und: ARAs würden zugleich zu Steuerzahlern und Steuereintreibern umfunktioniert. Es bestehe weder ein Reglement noch ein anerkanntes Verfahren für den Einzug einer Abgabe bei den angeschlossenen Nutzern.

Die Regelung sehe vor, dass die Einzugsgebiete von ARAs, die mit der neuen Reinigungsstufe aufgerüstet werden, von der Abgabe befreit würden. In einigen Fällen sei das schon geschehen. Und im Allgemeinen würden wohl vor allem ARAs mit grossen Einzugsgebieten den Ausbau umsetzen. Lauper argumentiert in seinem Brief, dass damit bald nur noch ein kleiner Teil der Bevölkerung die Gebühr zu bezahlen habe, was die solidarische Wirkung der Abgabe zusätzlich schmälere.

Entweder werde, so Lauper, das bestehende Gesetz revidiert–oder aber die ARAs seien angehalten, diese Gebühr zu bekämpfen. Dazu gehöre, sie nicht zu bezahlen und gegen eine Rechnung vom Bund Einsprache zu erheben.

Gesetz wird umgesetzt

Eric Mennel, Leiter Abteilung Wasserschutz beim kantonalen Umweltamt, zeigt sich erstaunt über den Inhalt des Briefes. Der Kanton nehme als ausführendes Organ Kenntnis von den Anmerkungen. Der Vorstoss komme zu spät, denn seit über vier Jahren werde an dem Bundesgesetz gearbeitet. Der Kanton habe die Inhaber und Betreiber der ARAs seit 2011 regelmässig über die Entwicklung informiert. Die Kantone hätten ihre Anmerkungen anbringen können. Die Debatte sei geführt worden, und das Bundesparlament habe das Gesetz in einem demokratischen Entscheid gutgeheissen. Er könne zwar einige von Laupers Argumenten nachvollziehen, doch das Bundesgesetz werde wie vorgesehen am 1. Januar in Kraft treten, und der Kanton werde seine Rolle als Aufsichtsorgan für die Umsetzung wahrnehmen.

Gesetz: Kosten auf alle überwälzen

Dem Abwasserverband der ARA Pensier sind folgende Gemeinden angeschlossen: Avry, Bärfischen, Belfaux, Chésopelloz, Corminboeuf, Courtepin, Givisiez, Guschelmuth, La Brillaz, La Sonnaz, Misery-Courtion, Noréaz, Prez-vers-Noréaz und Wallenried. Einer der Grosskunden der ARA ist die Micarna in Courtepin. Pensier ist eine von insgesamt rund 700 ARAs in der Schweiz und von 27 im Kanton Freiburg. Total müssen schweizweit rund 100 Anlagen Investitionen in die Reinigung von Mikroschadstoffen tätigen. Das gesamte Ausgabenvolumen wird auf 1,2 Milliarden Franken oder 60 Millionen Franken pro Jahr über einen Zeithorizont von 20 Jahren hinaus geschätzt. Drei Viertel sollen aus einem Sonderfonds finanziert werden, der mit neun Franken pro Kopf der Bevölkerung und Jahr gespeist wird. Den Rest des Betrags bezahlen die Gemeinden. fca

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