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Kleber sind ein Reglementsverstoss

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Freiburg Eigentlich war das Verfahren vom Montagmorgen auch für den Beklagten nur «ein Nebenschauplatz». Christoph Schütz, in Zusammenhang mit der «To See»-Affäre in die Schlagzeilen geraten (die FN berichteten), hatte Einsprache gegen drei Strafbefehle eingereicht. Er soll gegen das Polizeireglement der Stadt Freiburg verstossen haben, als er im Herbst 2010 Kleber zum Thema «To See» in der Stadt angebracht hatte. Die Aussagen der Kleber, die ein laut Schütz illegales Verhalten der Behörden bei der Patenterteilung für die Disco «To See» thematisieren, waren bei Polizeirichter Alain Gautschi für einmal kein Thema. In dieser Frage werde eine Schlichtung mit Gemeinderat Thierry Steiert durchgeführt, erklärte Christoph Schütz. Dass er die rund 130 fraglichen Kleber angebracht hat, bestritt er nicht. Doch Schütz hält seine Aktion nicht für illegal, da keine «Verschmutzung oder Besudelung» des öffentlichen Grunds auszumachen sei. Aufgrund des entsprechenden Artikels des Polizeireglements waren die Strafbefehle erteilt worden. Der Polizeirichter sah das anders und bestätigte die Bussen von je 100 Franken. «Im Reglement steht, dass nichts erlaubt ist, was den öffentlichen Grund auf irgendeine Art beschädigt», begründete Alain Gautschi sein Urteil.

Interessant ist ein Schreiben des früheren Gemeinderats Charles de Reyff (CVP) an Christoph Schütz. Im Zuge früherer Kleberaktionen (Januar und Juli 2010) hatte der Polizeivorsteher die Argumentation von Schütz akzeptiert – er wurde nicht weiter strafrechtlich verfolgt. Wie Alain Gautschi aber festhielt, schrieb de Reyff ausdrücklich, dass es «ausnahmsweise» keine Sanktionen geben werde. Weitere Anzeigen würden demnach «normalerweise» verfolgt.pj

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