Urteile nach Waffendiebstahl in Marly
Die beiden hätten die ihnen unterstellten Kommandanten autorisiert, auf die Sonntagswache zu verzichten, teilte die Militärjustiz am Montag mit. Eine solche wäre im beurteilten Fall aber vorgeschrieben gewesen. Der ausserordentliche Auditor der Militärgerichte 2 und 4 bestrafte den Bataillonskommandanten mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen und den Brigadekommandanten mit einer solchen von zehn Tagessätzen. Über deren Höhe machte die Militärjustiz keine Angaben. Gegen beide wurden Bussen von je 500 Franken verfügt.
Disziplinarbussen für Kompaniekommandanten
Drei ihnen unterstellte Kompaniekommandanten erhielten eine Disziplinarbusse von je 300 Franken. Ihnen wirft der Auditor vor, mit dem Verzicht auf eine Sonntagswache die Dienstvorschriften verletzt zu haben. Die im Strafmandatsverfahren erlassenen Verfügungen können innerhalb von zehn Tagen angefochten werden.Der Oberauditor der Militärjustiz, der Brigade- und der Bataillonskommandant können eine gerichtliche Beurteilung des Falles verlangen. Die drei Kompaniekommandanten haben die Möglichkeit, gegen die Disziplinarstrafverfügung Beschwerde zu erheben.Der Waffendiebstahl von Marly hatte landesweit Aufsehen erregt: An einem Wochenende im September des vergangenen Jahres wurden aus einer unbewachten und zur Tatzeit für einen Wiederholungskurs genutzten Truppenunterkunft 82 Sturmgewehre, 3 Pistolen, Munition und weiteres Armeematerial gestohlen.Am 21. Oktober 2006 wurden vier mutmassliche Täter im Kanton Solothurn verhaftet und der zivilen Strafjustiz überstellt. Der grösste Teil des Diebesgutes konnte sichergestellt werden.
Weisungen werden überarbeitet
Die Armee hat nach dem Diebstahl Massnahmen getroffen. Ziel sei, dass der Wachtdienst nicht aus Routineaufgabe, sondern als Ernsteinsatz versehen werde, hiess es in der Mitteilung des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).Die Weisungen über den Schutz militärischer Munition und Waffen vor Diebstahl sollen voraussichtlich bis Anfang 2008 überarbeitet werden. Auf den gleichen Zeitpunkt hin werden auch die revidierten Vorschriften über den Wachtdienst in Kraft treten. sda