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Kompromiss-Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h hat schlechte Karten

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Eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde: Was als gut-schweizerischer Kompromiss und ideale Ergänzung zu 50 respektive 30 km/h klingt, hat in Realität wohl nur geringe Chancen.

Wie erreicht man mehr Flexibilität und optimiert den Verkehrsfluss in Ortsdurchfahrten? Die Grossräte Catherine Esseiva (GLP, Ried bei Kerzers) und Savio Michellod (FDP, Granges) schlagen eine neue Höchstgeschwindigkeit vor: 40 Stundenkilometer. Die Parlamentarierin und der Parlamentarier hatten diesen Vorschlag vor rund einem Jahr als Alternative zur allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde beziehungsweise zur Massnahme Tempo 30 mittels Motion eingebracht.

Unterschied zu 50 km/h zu gering

Nun liegt die Antwort des Staatsrats auf diesen Vorstoss vor, und sie fällt ernüchternd aus. Er empfiehlt, die Motion abzulehnen, und zwar aus dem einfachen Grund, dass die Zuständigkeit dafür beim Bund liegt.

Dennoch liess es sich die Kantonsregierung nicht nehmen, den Vorschlag etwas detaillierter zu prüfen. Allerdings dürfte die Antwort der Motionärin und dem Motionär ebenfalls kaum gefallen. Eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern erscheine nicht sinnvoll, «da sie zu nahe an der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liegt», so der Staatsrat.

Es sei sinnvoller, die Strassen innerorts umzugestalten, um eine effektive Geschwindigkeit von 40 km/h zu erreichen. Als Beispiel nennt der Staatsrat die Massnahmen im Zusammenhang mit Projekten zur Aufwertung des Strassenraums von Ortsdurchfahrten (Valtraloc). «Es sei daran erinnert, dass 50 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter günstigen Verhältnissen, aber kein zu erreichendes Ziel ist», schreibt der Staatsrat weiter.

Staatsrat sieht Verbesserungspotenzial

Weiter ist die Kantonsregierung der Ansicht, dass eine zu grosse Vielfalt an Geschwindigkeitsregimen eher weniger als mehr Sicherheit bringt. Verkehrsteilnehmende müssten aus der Umgebung ableiten können, welche allgemeine Höchstgeschwindigkeit gilt.

Der Staatsrat ergreift in seinem Antwortschreiben zudem die Gelegenheit, einen rechtlichen Verbesserungsvorschlag einzubringen: eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts. Eine solche muss lediglich zu Beginn und am Ende des entsprechenden Abschnitts mit einem Signal gekennzeichnet werden – im Gegensatz etwa zum Signal 30 km/h, das an jeder Kreuzung wiederholt werden muss.

Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten sind in der Verkehrsverordnung des Bundes zurzeit nur für 120 km/h (Autobahnen), 100 km/h (Autostrassen), 80 km/h (ausserorts) und 50 km/h (innerorts) vorgesehen. «Wenn ein solches Regime auch für 30 km/h eingeführt würde, könnte man ein Übermass an Signalisierung vermeiden», ist der Staatsrat überzeugt.

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