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Konsultativabstimmung findet statt

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Das Kantonsgericht hat die Beschwerde gegen die für den 26. September angesetzte Konsultativabstimmung über das Fusionsprojekt Grossfreiburg abgewiesen. 

Mit einer Beschwerde gegen die Konsultativabstimmung vom 26. September wollte ein Bürger von Villars-sur-Glâne verhindern, dass die Bevölkerung des provisorischen Fusionsgebiets über die Weiterführung des Fusionsprozesses abstimmt. Es fehle die Rechtsgrundlage für eine solche Abstimmung, lautete die Begründung. 

Mit der grundsätzlichen Ablehnung der Beschwerde bestätigt das Kantonsgericht nun aber die Rechtmässigkeit, die Relevanz und die Legitimität der von der konstituierenden Versammlung beschlossenen Konsultativabstimmung.

Besondere Bedeutung des Fusionsprojekts

Es unterstreicht in seiner Urteilsbegründung, wie wichtig es ist, den Willen der Bevölkerung in diesem Stadium des Projekts zu kennen. In ihrem Urteil vertreten die kantonalen Verwaltungsrichter die Ansicht, dass die Besonderheit des Fusionsprojekts Grossfreiburgs sowie dessen strukturelle Bedeutung für den Kanton in jedem Fall die Durchführung einer Konsultativabstimmung rechtfertigen.

Sie betonen insbesondere, dass diese es ermöglicht, das endgültige Gebiet des Fusionsprojekts auf der Grundlage objektiver Elemente festzulegen, bevor die Ausarbeitung einer Vereinbarung beginnt. Sie stellen schliesslich fest, dass das Ziel der konstituierenden Versammlung darin besteht, die Interessen der Gemeinden in Einklang zu bringen, indem sie in den folgenden Monaten eine Vereinbarung vorschlägt, die von der betroffenen Bevölkerung akzeptiert wird.

Die Richter sehen im Organisationsreglement der konstituierenden Versammlung gar eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Konsultativabstimmung. Dieses sieht die Möglichkeit einer Konsultativabstimmung vor. 

Genugtuung seitens der Befürworter

In einer Medienmitteilung nimmt die konstituierende Versammlung Grossfreiburgs die Abweisung der Beschwerde mit Genugtuung zur Kenntnis. «Zehn Tage vor der Abstimmung haben die Bürgerinnen und Bürger die Bestätigung erhalten, dass ihre persönliche Meinung durchaus zählt – und dies zum ersten Mal in der Geschichte Grossfreiburgs.» Die konstituierende Versammlung lade darum alle betroffenen Personen ein, sich über dieses Projekt zu informieren und an der Abstimmung vom 26. September teilzunehmen. 

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