Die anfallenden Kosten für den Spitalumbau von insgesamt 51 Millionen Franken werden gemäss den gesetzlichen Grundlagen zu 45 Prozent (23 Mio. Franken) von den Gemeinden des Seebezirks und zu 55 Prozent (28 Mio. Franken) vom Kanton übernommen. Der Gemeindeanteil von 23 Millionen Franken läuft über das Gesundheitsnetz See (GNS). Für Beträge, die höher sind als 20 Millionen Franken, verlangen die GNS-Statuten ein obligatorisches Finanzreferendum. Die Gemeinden des Seebezirks müssen also noch an der Urne über die Kostenübernahme befinden.
Das Spital Merlach ist dem Freiburger Spitalnetz (HFR) angeschlossen. Erst nach dem Umbau erfüllt das Spital die Vorgaben des neuen kantonalen Spitalgesetzes. Deshalb werden die Kosten für den Umbau noch gemäss dem alten Spitalgesetz aufgeteilt. Bauherr ist das GNS, in der Planungskommission sitzen drei Vertreter des Freiburger Spitalnetzes und drei Vertreter des GNS. hs