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Kurioser Gerichtsfall um millionenschwere Designer-Möbel

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Am Bezirksgericht des Seebezirks ging es am Mittwoch um teure Möbel, Designerlampen und Familienfotos: Ein Mann ist wegen Veruntreuung im Wert von über einer Million Franken angeklagt. Das Urteil steht noch aus. 

Es liegen von beiden Seiten nur wenige stichhaltige Beweise vor und es geht um viel Geld: Am Mittwoch stand ein 62-jähriger Schweizer aus dem Seebezirk vor dem Bezirksgericht des Seebezirks in Murten, die Anklage lautet auf Veruntreuung. Ein Schweizer Geschäftsmann, der seinen Lebensmittelpunkt in den USA hat, hatte 2021 Strafanzeige gegen den 62-Jährigen eingereicht und geltend gemacht, dass der Angeklagte Mobiliar, Firmenordner und Familienfotos veruntreut habe. Der Wert belaufe sich inklusive zusätzlich angefallener Kosten auf rund 1,35 Millionen Franken.

Möbel mit Brands

Eine Liste des Privatklägers gibt näher Aufschluss über die Gegenstände: Es geht um antike Bücher, Le-Corbusier-Sessel, Dada-Designerlampen, Poliform-Möbel, Prada-Kleidungsstücke und weitere Markenartikel. Zudem sind auf der Liste private Fotos, Kameras oder auch ein Boxsack aufgeführt. Der Kläger wirft dem 62-Jährigen vor, die Markenartikel verscherbelt und das Geld eingesackt zu haben. Der Angeklagte hingegen macht geltend, dass er mit dem Kläger vereinbart hatte, das Material zu entsorgen. Zudem seien die Gegenstände in schlechtem Zustand gewesen. Klar ist: Das ganze Material ist weg. 

Kein Vertrag

Die Geschichte begann laut Anklageschrift 2014: Gegen den Kläger wurde der Konkurs eröffnet. Das Konkursamt verpfändete seine beiden Wohnungen in einem herrschaftlichen Gebäude im Seebezirk. 2015 wechselten die Wohnungen den Besitz und mussten deshalb rasch geräumt werden. Für die Räumung zog der Kläger den 62-jährigen Angeklagten hinzu. Der in den USA wohnhafte Geschäftsmann beauftragte ihn mit der Räumung der Wohnung und der Lagerung der Gegenstände. Der Geschäftsmann bezahlte dafür 4000 Franken im Voraus. Einen Vertrag hatten die beiden Seiten nie unterzeichnet.  

Nach der Räumung und der Lagerung stellte der 62-Jährige im August 2015 rund 15‘000 Franken in Rechnung. Darin waren 114 Arbeitsstunden und die Lagermiete aufgeführt. «Der Arbeitsaufwand fiel höher aus als erwartet», sagte der Angeklagte am Mittwoch zum Polizeirichter Peter Stoller dazu. Es sei immer mehr Ware in schlechtem Zustand aufgetaucht. Die seitens des Klägers eingereichten Bilder würden nicht der Realität entsprechen. 

Auch der Kläger war am Mittwoch im Gerichtssaal anwesend. «Ich war schockiert über die Rechnung von 15‘000 Franken.» Der Angeklagte habe die Wohnungen zu Beginn mit ihm gemeinsam angeschaut und das Volumen der Gegenstände gekannt. «Ich ging davon aus, dass der Aufwand mit den bereits bezahlten 4000 Franken in etwa abgedeckt ist. 6000 Franken wären okay gewesen, aber doch nicht 15‘000 Franken.» Er habe die Rechnung deshalb nicht bezahlt und dem 62-Jährigen ein Schreiben geschickt. In dem Brief habe er ihn aufgefordert, sich zu melden, um nach Lösungen zu suchen.

«Er hatte mir versichert, dass meine persönlichen Gegenstände bei ihm sicher sind», so der Kläger weiter. Es seien Fotos von seiner Mutter dabei gewesen, das sei jetzt alles weg.

Mein Meisterdiplom, mein ganzes Schweizer Leben ist weg, das macht man doch nicht.

Privatkläger

Laut dem Angeklagten vereinbarten die beiden Seiten daraufhin telefonisch, dass er die Gegenstände entsorgt.

Ich hatte ihm zudem vorgeschlagen, vorher jene Sachen zu holen, die er noch will.

Angeklagter

Sie hätten zudem vereinbart, dass er die Rechnung nicht bezahlen müsse. Laut dem Kläger fand dieses Gespräch aber nie statt. «Auf das Schreiben habe ich nichts mehr von ihm gehört», so der Kläger. 2017 forderte er erstmals sämtliche Gegenstände heraus. Der Angeklagte informierte, dass er das Material vereinbarungsgemäss entsorgt habe.

«Niemand schmeisst einen Sessel von 4000 Franken weg», sagte der Kläger. 

Nun stehen eine Anklage wegen Veruntreuung und eine Zivilforderung von rund 415‘000 Franken im Raum. Das entspricht laut Kläger der Hälfte des Werts des Mobiliars, ohne zusätzliche Kosten. Die Verteidigung plädierte mangels Beweisen auf Freispruch. Es habe sich um wertlose Dinge gehandelt. Von neuwertiger Ware könne keine Rede sein. Die Zivilklage sei abzuweisen. Peter Stoller kündigte das Urteil auf Ende April an. 

 

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