Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Landi Kerzers will vors Bundesgericht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Dies will die Landi nicht einfach akzeptieren, wie Geschäftsführer Martin Bieri sagt. Man hat einen Anwalt beigezogen und dieser bereitet nun den Weg ans Bundesgericht vor. Bieri stellt klar, dass man nicht wegen der Öffnungszeiten klagt, sondern einzig und allein wegen der aufschiebenden Wirkung. Bis nämlich der definitive Entscheid des Verwaltungsgerichts gefällt werde, könne das ein Jahr gehen, schätzt er. In diesem Zeitraum entgehen dem Shop Einnahmen und man ist bereits daran, Personalmassnahmen zu treffen. Einer Angestellten hat man gemäss Bieri nahe gelegt, sich nach einer neuen Stelle umzusehen. Die Situation frustriere das ganze Personal, fügt Bieri an.

Später auf Schadenersatz klagen?

Bieri ist sich bewusst, dass dieser Fall für das Bundesgericht einen Bagatellfall darstellt und dass statistisch gesehen nur eine kleine Chance besteht, dass diese Instanz den Fall anders beurteilen wird. Mit dem Weiterziehen ans Bundesgericht will man aber vor allem Druck machen und hofft, dass das Verwaltungsgericht betreffend die Öffnungszeiten schneller entscheiden wird. «Wir wollen alle Rechtsmittel ausschöpfen», sagt Bieri, der im Übrigen überzeugt ist davon, dass man dereinst Recht bekommen wird. Als weiteren Grund für den Gang ans Bundesgericht bezeichnet er die Möglichkeit, dass man später auf Schadenersatz klagen könnte.

Meistgelesen

Mehr zum Thema