Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Landwirt weist vor Gericht die Kritik an seiner Tierhaltung zurück

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Entzündung einer Kuhklaue stand im Zentrum einer Gerichtsverhandlung.

Wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz und Übertretung des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände musste sich ein Landwirt am Mittwoch vor dem Bezirksgericht See verantworten. Ihm wird vorgeworfen, er habe sich um eine seiner Kühe nicht richtig gekümmert und ihr so «unnötiges und vermeidbares Leiden» zugefügt.

Als die Kuh im Sommer 2020 im Kanton Solothurn geschlachtet werden sollte, seien bei der Schlachttieruntersuchung eine Lahmheit und eine offene Wunde am Oberschenkel aufgefallen, so die Angaben im Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft. Die Ausprägung der Läsionen würde darauf hinweisen, dass das Krankheitsgeschehen über längere Zeit bestanden habe. Mit einem Entlastungsklotz an der Innenklaue sei ein Behandlungsversuch unternommen worden. Der Beschuldigte habe es versäumt, die Kuh ihrem Zustand entsprechend unterzubringen, zu pflegen oder zeitig zu schlachten. Zudem habe der Landwirt auf dem Begleitdokument angegeben, dass die Kuh gesund sei.

«Nur einen Fehler gemacht»

«Ich habe nur einen Fehler gemacht», so der Beschuldigte. «Ich hätte auf das Begleitdokument schreiben müssen, dass die Kuh hinten lahm ist. Das habe ich verschwitzt, weil ich an dem Tag 13 Mastkühe zum Schlachthof geschickt hatte.» Dass die Kuh ein Problem mit ihrer Klaue hatte, bestätigte er vor Gericht. Das Problem habe er sofort bemerkt und einen Klauenputzer gerufen für eine Behandlung der Kuh. Der sei ein Profi und habe den Entlastungsklotz angebracht. «Wenn der gesagt hätte, das gehe nicht, hätten wir etwas anderes gemacht.»

Dass die Kuh wegen ihrer Schmerzen auf dem Boden gelegen haben soll, bestritt der Landwirt: «Ich hatte nicht das Gefühl, dass sie Schmerzen hatte. Eine Kuh mit Schmerzen frisst nicht.» Die Kuh habe aber gefressen und sei dabei auch gestanden. «Sie ist selbstständig aufgestanden.» Hätte sie das nicht tun können, hätte er logischerweise einen Tierarzt gerufen.

Bei der offenen Wunde habe es sich um einen Abszess gehandelt, den die Kuh von Anfang an gehabt habe. Die Kühe, die für drei bis vier Monate zu ihm kommen, hätten nicht die beste Qualität und seien für die Schlachtung bestimmt.

Das Polizeigericht des Seebezirks wird sein Urteil demnächst bekannt geben.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema