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Leichtgläubig oder gar eventualvorsätzlich

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Die Staatsanwaltschaft hat einen 58-jährigen Freiburger wegen Geldwäscherei verurteilt. Er hatte zum wiederholten Male gegen das Gesetz verstossen. 

Ein Freiburger hatte 2022 eine Whatsapp-Nachricht mit der Mitteilung erhalten, dass er von einer wohlhabenden Person, die im Sterben liegt, ausgewählt worden sei, eine Million Franken zu erhalten. Später erhielt er einen Anruf von einem angeblichen Notar. Dieser erteilte ihm den Auftrag, auf sein Konto einbezahltes Geld auf andere Bankkonten im Ausland zu überweisen, bevor er die Million Franken erhalten würde. Der 58-Jährige kam dem nach. Dies ist einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zu entnehmen. Der Totalbetrag der Überweisungen beläuft sich auf rund 13’000 Franken. 

Der Mann hätte laut Strafbefehl wissen müssen, dass das auf seine Bankkonten eingezahlte Geld möglicherweise aus Betrügereien stammte, und dass er durch Überweisungen ins Ausland Geldwäscherei begeht. Er sei in der jüngeren Vergangenheit bereits in einen ähnlichen Fall verwickelt gewesen: Unbekannte Personen hätten ihn angesprochen und gebeten, Honorare von Kunden eines Notars entgegenzunehmen und diese ins Ausland zu überweisen. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft bereits 2020 ein Strafverfahren gegen den Mann eingeleitet und ihn in der Folge wegen Geldwäscherei verurteilt. 

Nicht überzeugend

Seine Erklärungen im Rahmen des aktuellen Verfahrens seien nicht überzeugend gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann habe immerhin aufgezeigt, dass er am Ende der Überweisungen nicht mehr Geld auf seinem Konto gehabt habe. Laut Strafbefehl handelte er zumindest aus Eventualvorsatz. Im Rahmen der Strafzumessung werde berücksichtigt, dass sich der Mann spontan der Polizei gestellt hat. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten werde die Strafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken auf vier Jahre Bewährung ausgesetzt. Die Busse beträgt 300 Franken. 

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