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Grundrechte unserer Gesellschaft stehen auf dem Spiel

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Bei der Abstimmung über das Verhüllungsverbot treffen sich widersprechende gesellschaftliche Normen aufeinander.
Keystone/a

Ist es gerechtfertigt, dass wegen zwei bis drei Dutzend verschleierter Frauen in der Schweiz die Bundesverfassung Kleidervorschriften einführt? Statt Grundrechte einzuschränken, gäbe es andere Wege.

Am 7. März befindet das Schweizer Stimmvolk darüber, ob eine Verhüllung des Gesichts im öffentlichen Raum künftig verboten sein soll. Nimmt eine Mehrheit der Stimmenden die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» an, müsste dieses Verbot in die Bundesverfassung aufgenommen werden, und die Kantone wären dann beauftragt, Ausführungsgesetze für die Nutzung des öffentlichen Raums auszuarbeiten.

Bisher haben nur St. Gallen und das Tessin ein Gesichtsverhüllungsverbot eingeführt; in 15 Kantonen gilt ein Vermummungsverbot bei Kundgebungen oder Sportanlässen. Lehnt eine Mehrheit der Stimmenden die Volksinitiative ab, kommt ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zum Tragen: Personen müssen Behörden ihr Gesicht zeigen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist.

Andere Situation als beim Minarett-Verbot

Die Volksinitiative stammt aus der Küche des der SVP nahestehenden Egerkinger Komitees. Dieses fand 2009 bei Volk und Ständen bereits eine Mehrheit für das Minarett-Verbot. Die Reglung war europaweit ein Unikum, setzte die Schweiz heftiger Kritik aus und ritzte das Religions- und Diskriminierungsverbot.

Beim Verhüllungsverbot ist die Ausgangslage komplexer. Ein solches gibt es bereits in anderen Ländern, und es ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit der Menschenrechtskonvention vereinbar. Auch die Fronten haben sich verändert: Stand bei der Minarett-Initiative die SVP mit ihrer Position weitgehend allein, findet die Rechtspartei nun auch Zuspruch in der Mitte und bei Frauenrechtsgruppen. Für sie ist die Vollverschleierung Ausdruck von Unterdrückung in einer patriarchalischen Ordnung. Das findet Gehör bei einem grossen Teil der Bevölkerung: Meinungsumfragen deuten auf ein Ja zum Verhüllungsverbot hin, besonders in der Westschweiz.

Was die Minarett-Initiative und jene zum Verhüllungsverbot vereint, ist die Bildsprache der Kampagne. Sie zeigt eine vollverschleierte Muslimin, die zornig durch einen Augenschlitz blickt, und macht klar, dass sie auf die Symbole einer fremden Kultur und einer in der Schweiz nicht traditionellen Religionsform abzielt. Gewiss verweisen die Initianten auch auf gewaltbereite Chaoten sowie auf Ausnahmen etwa in Gottesstätten, aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, des Wetters und beim Brauchtum. Die Debatte fokussiert aber dennoch auf vollverschleierte Musliminnen.

Nur wenige Frauen tragen einen Niqab

In der Schweiz gibt es geschätzt 30 Frauen, die im Alltag einen schwarzen Niqab oder eine blaue Burka tragen. Sogar die Initianten sprechen von nicht mehr als 50 Frauen. Es sind in der Regel Frauen, die zum Islam konvertiert sind und sich für diese Lebensweise entschieden haben. Auch Touristinnen aus Ländern, in denen die Verschleierung Tradition hat, wären vom Verbot betroffen: Sie dürften in der Schweiz nicht mehr auf die Strasse.

Nicht nur die Zahl der Betroffenen, sondern auch der Zwang einer Verfassungsänderung bringt es mit sich, dass die Forderungen der Initiative unverhältnismässig sind. Die Verfassung eines Landes regelt in erster Linie Grundrechte. Und in einer demokratischen Gesellschaft nehmen

Viele mögen sich daran stören, oder sie haben ein ungutes Gefühl, wenn eine Frau einen Niqab oder eine Burka trägt. Dahinter aber gleich gewaltbereiten Islamismus zu sehen, ist weit hergeholt. Zwar bringt die grösser gewordene Zahl von Muslimen in der Schweiz gewisse Spannungen und ungelöste Probleme mit sich wie die Moscheen-Finanzierung oder die Dispens vom Schwimmunterricht. Diese löst man aber durch Bildung, Integration und Dialog, nicht durch eine Beschränkung der Grundrechte.

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