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Leserbriefe zum neuen Waffengesetz

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 

Bekenntnis zu unseren Traditionen und zur Sicherheit

 

Die traditionsbewussten Bürgerinnen und Bürger können am 19. Mai ein überzeugtes Ja zur Revision des Waffenrechts in die Urne werfen. Denn an der Tradition des beliebten Feldschiessens, das eine Woche nach der Abstimmung stattfindet, oder am schweizweit anerkannten Murtenschiessen wird sich kein Jota ändern. Die von Gegnern des neuen Waffenrechts geschürte Angst, Schützinnen und Schützen könnten in Zukunft ihrem Hobby nicht mehr ungehindert nachgehen, ist unbegründet. Der Bundesrat hat mit der EU eine vernünftige Lösung gefunden, welche die Schweizer Besonderheiten der Milizarmee und des Schiesssports berücksichtigt. Für Besitzer von Ordonnanzwaffen der Armee, Sportschützen und Jäger ergeben sich mit der Revision überhaupt keine Änderungen.

Bei einer Ablehnung der Vorlage würde die Schweiz automatisch aus dem Schengenraum ausgeschlossen. Dies würde eine effiziente Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität verunmöglichen. Die Polizei wäre blind und taub, denn sie könnte nicht mehr auf das wichtige Schengener Informationssystem zurückgreifen, das sie heute täglich rund 300 000 Mal nutzt. Die innere Sicherheit liegt den Schützinnen und Schützen besonders am Herzen. Gerade deswegen sollten sie die Vorlage unterstützen!

Nachteile ergäben sich auch für den Tourismus. Dank der erleichterten Visabestimmungen für den Schengenraum empfängt die Schweiz seit Jahren deutlich mehr Gäste aus aussereuropäischen Ländern. Ohne Schengenvisum würden diese Europatouristen aus entfernten Ländern die Schweiz meiden, weil es zu kompliziert wäre, zusätzlich ein extra Schweiz-Visum zu lösen. Auch Destinationen in unserem Kanton würden dieses Fernbleiben von Touristen zu spüren bekommen.

Vor dem Hintergrund der terroristischen Bedrohung ist die moderate Anpassung des Waffenrechts ein Gebot der Stunde. Nur ein Ja zur Vorlage wendet massive negative Auswirkungen für unser Land ab.

Beat Vonlanthen, Ständerat CVP, St. Antoni

 

Klares Nein zu einem EU-Diktat

 

In der Schweiz können traditionelle Schützenfeste problemlos und ohne nennenswerte Zwischenfälle durchgeführt werden. An den berühmten Feldschiessen im Sensebezirk nahmen schon einige Bundesräte teil, und das umringt von vielen Schützen mit einsatzfähigen Waffen. Eine solche lebhafte Schützentradition gibt es nirgendwo in unseren Nachbarländern.

Viele EU-Länder entstammen dem Erbe vergangener Monarchien oder Diktaturen. In diesen Staatsgebilden war der Waffenbesitz meist ein Privileg des Adels, der Militärs, hoher Beamter oder wichtiger Parteifunktionäre. Darum stehen solche Länder dem privaten Waffenbesitz skeptisch bis ablehnend gegenüber, was die Gesetzgebung der EU massgeblich beeinflusst.

Legale Waffenbesitzer, die vom Staat als Gefahr eingestuft werden, können gemäss bestehendem Gesetz problemlos entwaffnet werden. Durch die neue EU-Waffenrichtlinie wird hingegen der illegale Handel überhaupt nicht verhindert. Die Terroranschläge in Frankreich erfolgten zum Beispiel mit Kalaschnikow-Sturmgewehren aus Osteuropa, die auf dem Schwarzmarkt besorgt wurden.

Zwar ermöglicht das neue Gesetz weiterhin die traditionellen Schiessanlässe mit angepassten Sturmgewehren. Dies allerdings mit einem komplizierten bürokratischen Aufwand. Was ist jedoch, wenn die EU das Waffenrecht in Zukunft noch weiter verschärft? Dieselben Parteien, die sich für das neue Gesetz einsetzen, würden bestimmt auch weitergehende Schritte rechtfertigen. Ein guter Grund, am 19. Mai Nein zu stimmen zu diesem EU-Diktat.

Hans Schnell, Schmitten

 

Anpassungen, welche die Traditionen berücksichtigen

 

Am 19. Mai wird das Schweizer Volk über das neue Waffengesetz abstimmen. Dies ist die Weiterentwicklung der Schengen/Dublin-Mitgliedschaft zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von halbautomatischen Waffenteilen. Als Mitglied des Schengen-Raums ist die Schweiz verpflichtet, ihr Recht den neuen Richtlinien anzupassen. Der von Bundesrat und Parlament erarbeitete Entwurf ist pragmatisch und trägt der Schützentradition Rechnung: Keine Änderungen für Militärangehörige oder Sportschützinnen und -schützen, die einem Verein angehören. Diese Gesetzesänderung spiegelt unsere Traditionen und unsere liberale Waffengesetzgebung wieder. Sollte sie abgelehnt werden, würde die Schweiz aus dem Schengen-Dublin-Raum ausgeschlossen. Die Folgen des Ausschlusses wären nicht nur sehr teuer, sondern auch verheerend für den Tourismussektor, unsere Asylpolitik und unsere innere Sicherheit. Deshalb ist es wichtig, am 19. Mai Ja für die Revision des Waffengesetzes zu stimmen. Ein Gesetz mit Anpassungen, die unsere Schiesstradition schützen.

Jacques Bourgeois, FDP-Nationalrat, Avry-sur-Matran

 

Von Isolationisten und Illusionisten

 

Am 19. Mai stimmen wir nicht nur über eine Revision der Waffengesetzgebung ab, sondern es geht um mehr – um viel mehr. Darüber sind sich alle einig. Am Inhalt der Reform wird wenig bis nichts kritisiert. Ihre Wirkung ist begrenzt, die Massnahmen werden rundum begrüsst und die Schweizer Diplomaten konnten mit ihren europäischen Partnern wichtige Ausnahmen aushandeln. So haben die neuen Regeln keinen Einfluss auf Jäger oder Sportschützen, und schon gar nicht auf die Polizei und Sicherheitskräfte oder unsere Milizarmee.

Es stellt sich darum die Frage, wo die auftretenden Widerstände herrühren. Faktisch geht es bei der Abstimmung um ein Referendum über den europäischen Sicherheitsraum Schengen. Zweimal hat das Volk dem Abkommen von Schengen und seiner Weiterentwicklung demokratisch an der Urne zugestimmt, 2005 und 2009. Seither ist unser Land an den Schengener Ins­trumenten beteiligt – so unter anderem am Datenbank- und Informationssystem SIS, das für die Kriminalitätsbekämpfung von grossem Nutzen ist, oder an der gegenseitigen Visumsanerkennung, die für den Tourismus unschätzbaren Wert hat.

Für die National-Isolationisten und Anti-Europäer bietet die Abstimmung über Schengen jedoch eine gefundene Plattform, um ihre Utopie vom Alleingang und ihre Illusion von der absoluten Souveränität zu vermarkten. Seit über 25  Jahren wird die Fata Morgana von der bedingungslosen Unabhängigkeit als Wahlkampfinstrument eingesetzt. Wie ein Pawlow’scher Reflex führt der geringste Europa-Bezug zu einem aufgeregten Aufheulen und zum akuten Appell an Abgrenzungs- und Ausschlusstendenzen.

Sollte am 19. Mai die Schweizer Teilnahme am Schengenraum dieser ungesunden Stimmungsmache zum Opfer fallen, dann wäre nicht nur die Sicherheit ein kollaterales Opfer, sondern auch die Integration der Schweiz in die grenzüberschreitende Kooperation und der Wohlstand in unserem Land. Darum lege ich am 19. Mai ein überzeugtes Ja in die Urne.

Bernhard Altermatt, CVP-Generalrat, Freiburg

 

Von Brettern vor dem Kopf

 

War wohl nicht anders zu erwarten, dass Rechtskonservative und Schützenkreise die Änderungen des Waffengesetzes bekämpfen, obwohl (oder gerade weil?) mit dessen Ablehnung das sicherheitsfördernde Schengen-Abkommen seitens der EU aufgekündigt wird. Was am Gesetzesentwurf genau verfassungswidrig sein soll, wie die Vizepräsidentin der Märchenpromotionsagentur «Pro Tell» an der Sitzung des kantonalen SVP-Zentralvorstands lauthals behauptete (FN-Artikel vom 13. April), ist schleierhaft und auch nach gründlicher Lektüre ebendieser Verfassung nicht wirklich ersichtlich. Die Dame tönt wie die sklerotisierten Schreiklumpen der amerikanischen NRA, die kaum als Vorbild für die Schweizer Gesetzgebung dienen kann. Für Armeeangehörige bleibt auch bei Annahme der Gesetzesvorlage alles beim Alten, und der als Folge geringe bürokratische Mehraufwand etwa für den Erwerb halbautomatischer Waffen ist verglichen mit dem riskierten Verlust der Schengen-Mitgliedschaft geradezu ein Fliegenfurz, also auch für Schützen und Waffensammler vertretbar. Weiter erlaube ich mir als ehemaliger langjähriger aktiver Sportler, Sporttrainer und -funktionär an die Adresse der Schützen die Bemerkung, dass die Attraktivität einer Sportart in der Schweiz mitnichten durch Gesetze, sondern vielmehr durch Festhalten an überholten Denkmustern vermindert wird, die lediglich auf Realitätsverweigerung gründen und mit Tradition so gar nichts zu tun haben.

Nach nüchterner Analyse der Aussagen der Protagonisten gegen die Gesetzesvorlage lautet mein Fazit: Diejenigen mit den dicksten Brettern vor dem Kopf sind oftmals dieselben, die keinerlei Blatt vor den viel zu vollen Mund nehmen.

Andreas Binz, Düdingen

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