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Lichtverschmutzung: Kanton passt Gesetz zur öffentlichen Beleuchtung an

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Mit einem angepassten Gesetz zur öffentlichen Beleuchtung will der Staatsrat einer Motion gerecht werden und die Lichtverschmutzung reduzieren. In der Vernehmlassung hat einzig Murten Bedenken eingebracht.

Im Mai 2021 hatte der Grosse Rat eine Motion angenommen, die zum Ziel hat, die öffentliche Beleuchtung zu überdenken. Staat und Gemeinden sollen unnötige Lichtemissionen vermeiden und gleichzeitig Energie sparen. Nun liegt die Botschaft des Staatsrats an den Grossen Rat dazu vor. Es ist eine Änderung des Energiegesetzes betreffend öffentliche Beleuchtung. Mit dem aktuellen Gesetz sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Beleuchtung auf den neusten technischen Stand zu bringen und sie energiesparend zu betreiben. Neu soll es heissen, dass der Staat und die Gemeinden über eine Beleuchtung verfügen, die dem Stand der Technik entspricht, und zwar hinsichtlich Energieverbrauch und Lichtverschmutzung. Zudem ist in dem Gesetzesentwurf festgehalten, dass Staat und Gemeinden die Beleuchtung «auf effiziente Weise» betreiben sollen, «indem sie eine vollständige oder dynamische Nachtabschaltung in Zonen und zu Zeiten praktizieren, die sich dafür eignen».

Das Energiereglement werde die Umsetzung dieses Artikels präzisieren und die Ausnahmen festlegen, schreibt der Staatsrat weiter. Denn Vorbehalte seien insbesondere bei Verkehrswegen notwendig, wo eine Beleuchtung aus Sicherheitsgründen erforderlich sei. Zudem sei das Abschalten der Beleuchtung bei Fussgängerstreifen nicht zulässig. In solchen Fällen sei eine Lichtreduzierung zu bevorzugen. 

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind laut Staatsrat 44 Antworten eingegangen. Allgemein sei der Änderungsentwurf «sehr positiv» aufgenommen worden. Nur die Gemeinde Murten habe Bedenken geäussert. Auf Nachfrage in der Gemeinde Murten zeigt sich, dass die Bedenken der Umsetzung gelten: Eine sanierte Beleuchtung wie LED bedeute nicht automatisch, dass eine Nachtabschaltung möglich ist, erklärt Bauverwalter Stefan Portmann auf Anfrage. «Daher war für uns nicht klar, was eine ‹dynamische Nachtabschaltung› sein soll, und wir haben den Kanton aufgefordert, darzulegen, was er unter dieser Ausführung versteht.»

Weiter sei nicht klar, welche Kriterien für den Wortlaut «Zonen und Zeiten, die sich dafür eignen», gelten sollen, so Stefan Portmann.

Wie sollen wir definieren, in welchen Zonen und zu welchen Zeiten in keinem Fall eine Nachtabschaltung möglich ist?

Stefan Portmann
Bauverwalter Murten

Der Bauverwalter betont jedoch, dass die Stellungnahme aus Murten insbesondere als Anregung für die Ausführungsbestimmungen gedacht sei.

Unterstützung

Einzelne Gemeinden haben laut Botschaft nach finanzieller Unterstützung gefragt für die Umsetzung des neuen Gesetzes. Dazu schreibt der Staatsrat, dass die Gemeinden schon dazu beigetragen hätten, die Lichtemissionen zu reduzieren, indem sie die öffentliche Beleuchtung sanierten. Entsprechende Arbeiten seien also bereits erledigt. «Deshalb sollten die neuen Anpassungen nur noch geringfügig ausfallen und können im Rahmen der ordentlichen Wartungsarbeiten und des Betriebs der öffentlichen Beleuchtung ausgeführt werden.» Aus diesem Grund sei keine finanzielle Unterstützung vorgesehen.

Demgegenüber steht jedoch die Problematik von einzelnen Strassenlampen, die aus Sicherheitsgründen nicht abgeschaltet werden dürfen. Denn auch wenn bereits alles auf LED umgestellt ist, heisst das noch nicht, dass das Beleuchtungssystem so gestaltet ist, dass jede Strassenlampe separat gesteuert werden kann und es dafür nicht noch zusätzliche und eventuell hohe finanzielle Aufwendungen benötigt. Dies machte die Region Sense bereits im September geltend (die FN berichteten). Der Grosse Rat wird den Entwurf nun in einer der nächsten Sessionen beraten. 

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