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Lidl-Gegner gehen nicht vor Bundesgericht

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Autor: Hannes Währer

Sévaz Im August hat das Kantonsgericht alle Rekurse gegen das geplante Verteilzentrum von Lidl in Sévaz abgelehnt, auch denjenigen von Lidl selbst. Während die Restriktionen beim Verkehr für alle Opponenten ausser für Lidl zu weit gefasst waren, waren sie dem Harddiscounter zu eng.

Sämtliche nun von den FN angefragten Rekurrenten, Private aus Bussy und Sévaz sowie die Gemeinde Bussy, erklärten, den Entscheid des Kantonsgerichts nicht vor dem Bundesgericht anfechten zu wollen.

Die Opponenten gaben u.a. an, das finanzielle Risiko für den Gang vor das Bundesgericht sei ihnen zu hoch, sie hätten bisher schon hohe Beträge für das Verfahren ausgegeben.

Verkehrsfluss kontrollieren

Dennoch wird Lidl keineswegs mit Freude empfangen. Wie Denis Chassot aus Bussy, erklärte, wollen sich die Opponenten nun dafür einsetzen, dass die Baubewilligung rigoros eingehalten wird. Dies soll mittels einer automatisierten Überwachung des Verkehrsflusses geschehen.

Chassot verweist dabei auf den Entscheid des Kantonsgerichts , der festhält, dass im Fall der Überschreitung der Verkehrslimiten (240 Schwerverkehrsbewegungen pro Tag) Massnahmen durch die verantwortlichen Behörden ergriffen würden und eine allfällige Neuauflage des Projektes nicht auszuschliessen sei.

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