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LNM wird trotz Verstössen gegen die Arbeitszeit-Limiten freigesprochen

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Autor: Lukas Schwab

Neuenburg Das Neuenburger Polizeigericht hielt am Dienstag fest, die Schifffahrtsgesellschaft des Neuenburger- und Murtensees (LNM) habe gegen das Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs verstossen. «Die minimalen Ruhezeiten wurden nicht immer eingehalten und die Einsatzpläne war ungenügend geplant», erklärte Gerichtspräsidentin Geneviève Calpini Calame gemäss einem Bericht der Neuenburger Zeitung «L’Express». Es habe sich aber gezeigt, dass die Verstösse minim gewesen seien. Der Grossteil der Fälle sei mit einer Ausnahmevereinbarung geregelt gewesen, die vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmern akzeptiert worden sei. Die Schuld der beiden Verantwortlichen sei deshalb nicht schwerwiegend.

Schwierige Umstände

Des Weiteren hielt die Gerichtspräsidentin fest, die Schifffahrtsgesellschaft sei in der besagten Zeit mit dem krankheitsbedingten Ausfall eines Kapitäns konfrontiert gewesen und habe wegen Subventionskürzungen unter grossem wirtschaftlichem Druck gestanden. Deshalb hätten die Beschuldigten kaum eine andere Wahl gehabt, als gegen gewisse gesetzliche Vorschriften zu verstossen, so Calpini Calame.

Das Gericht sprach Direktor Jean-Jacques Wenger und seinen Betriebsleiter frei, sie müssen aber einen Anteil an den Gerichtskosten von je 150 Franken übernehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide eine Busse von 2000 Franken gefordert.

Jean-Jacques Wenger zeigte sich auf Anfrage erleichtert über den Entscheid. «Wir haben unsere Lektion gelernt und bereits Massnahmen ergriffen, um Personalengpässe künftig zu vermeiden», sagte er. So würden demnächst zwei neue Kapitäne ihre Ausbildung abschliessen. «Sie haben im April ihre Schlussprüfung und werden, wenn alles gut läuft, für die Sommersaison voll einsatzfähig sein», so Wenger. Zudem werde das Personal durch die vorgesehene Streichung derRegionallinie Cudrefin- Portalban (die FN berichteten) sowie mögliche Fahrplananpassungen auf der Linie Neuenburg-Murten ab 2012 weiter entlastet.

Wenger findet es schade, dass es zu einer Anzeige vor Gericht kam. «Ich glaube, man hätte das Problem auch im Gespräch lösen können.»

Kontrolle führte zur Anzeige

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte Anfang 2010 nach einer Kontrolle Anzeige gegen die Verantwortlichen der LNM erstattet. Die BAV-Kontrolleure hatten festgestellt, dass die LNM die gesetzlichen Arbeitszeiten nicht einhielt. Einige Angestellte mussten regelmässig Überstunden leisten, an manchen Tagen standen über 15 Stunden im Einsatz.

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