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Mann fährt Frau an und wird verurteilt

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 59-Jährigen aus dem Broyebezirk wegen leichter fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Der Mann war im September 2018 mit seinem Auto in Estavayer-le-Lac rückwärts von einem Parkplatz auf einen Platz hinausgefahren. Dabei erfasste sein Auto eine Fussgängerin. Der Autofahrer verliess den Platz, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Eine Passantin kam der am Boden liegenden Frau zu Hilfe und notierte die Autonummer des fehlbaren Lenkers. Bei der Befragung gab der Mann zwar zu, genau zu dem Zeitpunkt an diesem Ort verkehrt zu haben. Er habe aber nicht bemerkt, dass sein Auto etwas oder jemanden touchiert habe.

Die Frau hat beim Unfall Hämatome am Knie und Kratzer am Arm erlitten. Sie hat Strafklage gegen den Mann eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat eine bedingte Strafe von 60  Tagessätzen zu je 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 450 Franken festgelegt. Zudem muss der Mann die Auslagen von 490 Franken bezahlen.

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