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Mann wegen Sex mit 14-Jähriger verurteilt

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Ein heute 43-jähriger Mann hat 2011 mit einer damals 14-Jährigen sowie deren erwachsener Freundin Sex gegen Bezahlung gehabt. Zu diesem Schluss kam gestern das Strafgericht des Saanebezirks. Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin sprach den Mann, der die sexuellen Kontakte stets bestritten hatte, wegen sexueller Handlungen mit Kindern schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Bewährung von fünf Jahren. Ebenfalls muss er der Minderjährigen eine Genugtuung von 10 000 Franken bezahlen, die erwachsene Frau erhält eine Genugtuung von 1000 Franken. Weiter muss der Mann die Hälfte der Prozesskosten übernehmen.

Die beiden Frauen hätten den Penis des Mannes als klein und rund beschrieben, sagte Sallin in der Begründung des Urteils. Dass die Frauen eine solch treffende Beschreibung abgeben konnten, beweise, dass sie den Mann nackt und den Penis in erigiertem Zustand gesehen hätten.

Zu viele Widersprüche

Die Staatsanwaltschaft hatte während des Verfahrens gefordert, den Mann unter anderem auch der Förderung der Prostitution schuldig zu sprechen. Von diesem Vorwurf sprach das Gericht den Mann jedoch frei. Bei den Aussagen der beiden Frauen gebe es zu viele Widersprüche. «Die eine sagte aus, sie seien auf der Terrasse gewesen, als der Mann den Vorschlag gemacht hat, sie für Sex zu bezahlen. Bei der anderen fand dies am Abend nach 23 Uhr in seinem Lokal statt», so Sallin. Die Dauer der Prostitution habe die eine mit drei bis sechs Monaten beschrieben, bei der anderen seien es sechs bis zwölf Monate gewesen. Und auch was die Klienten betreffe, die der Mann den Frauen besorgt haben soll, variierten die Aussagen der beiden Frauen stark. «Sie haben stets Alkohol getrunken. Dies mag zwar eine gewisse Diskrepanz bei Details wie etwa der Farbe der Vorhänge rechtfertigen, jedoch nicht bei wichtigen Elementen wie dem Aussehen oder Alter der Klienten», so Sallin. Übereinstimmend seien die Aussagen der Frauen, was den Sex mit weiteren Männern betreffe, nur in einem Fall gewesen. Und ein Mal reiche nicht, um sich der Förderung der Prostitution schuldig zu machen. Auch die Tatsache, dass der Mann selbst die Frauen bezahlt habe, erfülle den Tatbestand der Förderung der Prostitution nicht.

Der Mann habe sehr egoistisch gehandelt und die Situation ausgenutzt, sagte Sallin abschliessend. «Dabei hätte es gereicht, wenn er zu Prostituierten gegangen wäre, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen–wie er es bereits mehrmals gemacht hatte.»

Nur halb zufrieden

Sie sei nur halb zufrieden mit dem Urteil, sagte Staatsanwältin Yvonne Gendre, die eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren gefordert hatte. Ob sie Berufung einlegen wird, konnte sie jedoch noch nicht sagen. Verteidiger Engin Kahraman wollte noch keine Stellung nehmen.

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