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Mann wehrt sich gegen Vorwürfe von unerlaubten Wettspielen

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«Das Lokal habe ich als Hobbyraum für mich und meine Freunde genutzt», sagte der Beschuldigte gestern vor dem Polizeigericht in Tafers. Vor einem Jahr hatte ihn die Freiburger Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt: Er soll im Sensebezirk ein Lokal für verbotene Wetten betrieben haben, auf illegale Glücks- und Wettspiele eingegangen sein und solche für Klienten angeboten oder vermittelt haben. Er erhob Einsprache, weshalb sich gestern Polizeirichter Peter Rentsch dem Fall annahm.

Die Polizei sei auf den Angeklagten aufmerksam geworden, weil sie eine Telefonüberwachung im Rahmen einer Betäubungsmittelaktion durchgeführt hatte, sagte ein Inspektor der Kriminalpolizei, der als Zeuge vorgeladen wurde, gestern vor Gericht. Der Name des Beschuldigten sei während Telefongesprächen eines anderen Verdächtigen mehrmals gefallen, weshalb die Polizei sein Lokal überwacht habe. «Die Besucher blieben immer nur fünf bis zehn Minuten im Lokal», schilderte der Zeuge. Der Beschuldigte entgegnete, dass er während den Renovationsarbeiten des Lokals mehrmals Freunde empfing, die Handwerker seien. Diese hätten seine Arbeit kurz begutachtet, kontrolliert oder ihm Tipps gegeben.

Im Lokal seien auch Spielautomaten aufgestellt gewesen, sagte der Inspektor, allerdings waren sie ausgeschaltet. Die eidgenössische Spielbankenkommission habe der Freiburger Polizei mitgeteilt, dass die Automaten somit nicht auswertbar seien.

Weiter beschlagnahmte die Polizei einen Laptop mit einem installierten serbischen Glücksspiel, das in der Schweiz verboten ist. Da die Polizei Quittungen von diesem Spiel vorgefunden habe, weise dies darauf hin, dass der Angeklagte das Spiel genutzt habe, sagte der Inspektor. «Ich habe das Spiel nur an zwei Tagen ausprobiert, dies in Serbien. In der Schweiz funktioniert dieses Programm nicht», sagte der Beschuldigte.

Das Verfahren wegen illegaler Wettspiele gegen den Hauptverdächtigen, das die Polizei auf den Angeklagten aufmerksam gemacht hatte, hat die Staatsanwaltschaft diesen Sommer eingestellt, weil die angeordnete Überwachung sich auf das Betäubungsmittelgesetz beschränke und weitere Erkenntnisse zu anderen Delikten nicht verwertbar seien, erklärte der Polizeirichter. Er nehme deshalb zuerst Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, ob dieses Verfahren auch eingestellt werden müsse oder ob er ein Urteil fällen könne.

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