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Marly zahlt neu eine Verbrauchergebühr von 1.02 Franken 

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Der Generalrat Marly hat mit einer grossen Mehrheit ein neues Trinkwasserreglement genehmigt. Die Kosten sind neu stärker auf den Verbraucher ausgerichtet. 

Der Generalrat von Marly hat am Mittwochabend über ein neues Reglement zum Trinkwasser entschieden. Zwei Tage zuvor hatte dies auch der Generalrat Freiburg getan (die FN berichteten). Die derzeitig gültige Gemeindeverordnung in Marly über die Verteilung von Trinkwasser ist über 30 Jahre alt und basiert auf alten gesetzlichen Grundlagen. Dies schrieb der Gemeinderat in seiner Botschaft im Vorfeld der Sitzung. Mit dem neuen Trinkwassergesetz verlangte der Kanton 2012 ausserdem von den Gemeinden, dass sie ihre Reglemente an die neuen Bestimmungen anpassen. 

Auf Verbraucher gerichtet

Das Gesetz verlangt die Einführung von zwei Tarifen. Die aktuelle Preisstruktur in Marly sieht eine Anschlussgebühr von 20 Franken pro Quadratmeter Grundstücksfläche vor, eine Zählermiete von 25 bis 90 Franken und eine Konsumgebühr von einem Franken pro Kubikmeter verbrauchtem Wasser.

Die neue Struktur sieht Folgendes vor: eine einmalige Anschlussgebühr von 4 Franken pro Kubikmeter und 11 Franken pro Quadratmeter ausgehend von der Grundstücksfläche. Dazu kommt die neue jährliche Grundgebühr von 6 Rappen pro Kubikmeter und 18 Rappen pro Quadratmeter in Zusammenhang mit der Grundstücksfläche. Für die Grundgebühr liegt der Maximalbetrag bei 10 Rappen pro Kubikmeter und 30 Rappen pro Quadratmeter. Dazu kommt die Verbrauchergebühr, die auf 1.02 Franken pro Kubikmeter verbrauchtem Wasser festgelegt wird. Der Wasserpreis wird auf maximal 1.50 Franken pro Kubikmeter festgelegt. «Neu macht die Verbrauchergebühr 58 Prozent und die Grundgebühr 42 Prozent der Gesamtkosten aus», rechnete Gemeinderat Maurice Horner (Die Mitte) den Anwesenden vor. 

Strassenfläche dazugezählt

Die jährliche Grundgebühr soll der Gemeinde die Deckung der Kosten des Bereichs ermöglichen. Da diese nicht von der tatsächlichen Nutzung von Infrastrukturen abhängen, sollen auch Eigentümer von nicht angeschlossenen, aber anschliessbaren Grundstücken die Grundgebühr entrichten. Mit dem oben ausgeführten Modell hat sich der Gemeinderat für jene Variante entschieden, die sich an der Fläche der Parzellen orientiert. 

Diesem Ansatz goutierte FDP-Generalrat Claude Bielmann nicht. Er verlangte:

Die Strassenfläche muss von gewissen Parzellen abgezogen werden.

Bei gewissen Parzellen sei die Strasse zur Grundstücksfläche dazugezählt worden, somit ergebe sich am Schluss ein höherer Preis, monierte er. Syndic Christophe Maillard (Die Mitte) konterte: «Es ist nicht nötig, das im Reglement festzuhalten.» Denn:

Der Kanton bestimmt, welche Fläche zu welcher Parzelle gehört.

Er präzisierte: «Der Gemeinderat respektiert das übergeordnete Gesetz und wird dieses anwenden.» 

Ab 2024 werden die Kosten für die Verteilung des Trinkwassers und der Werterhalt der Infrastruktur zu einem Anstieg bei der Endabrechnung für die Verbraucher führen. Der Generalrat hiess am Ende das neue Trinkwasserreglement trotzdem mit 40 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen gut. 

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