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Trinkwasserkosten werden stärker nach dem Verbraucherprinzip veranschlagt

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Der Generalrat Freiburg hat am Montagabend das neue Trinkwasserreglement angenommen. Es taxiert den effektiven Wasserverbrauch stärker und will so der Wasserverschwendung vorbeugen. Die Massnahme wurde kaum bestritten.

Mit dem neuen Trinkwassergesetz verlangte der Kanton 2012 von den Gemeinden, dass sie ihre Reglemente an die neuen Bestimmungen anpassen. Salopp gesagt verlangt das Gesetz die Einführung von zwei Tarifen. Der Grundtarif: Er soll künftig die Fixkosten der Wasserversorgungsunternehmen decken. Dazu gehören Investitionen in die Infrastruktur, wie der Bau von Wasserleitungen, Abschreibungskosten und eine Marge für die Erneuerung der Infrastruktur. Der Betriebstarif: Dieser richtet sich nach dem Verbrauch, oder wie es Stadtsyndic Thierry Steiert (SP) sagt: «Je mehr Wasser man konsumiert, umso mehr bezahlt man.»

In der Stadt Freiburg war der Anteil der Verbrauchsgebühr am Gesamtwasserpreis bisher viel tiefer als die Grundtaxe. Dadurch wurden Grosskonsumenten bevorteilt. Denn durch ihre grossen Leitungen kann ungleich viel mehr Wasser fliessen als durch die kleine Röhre eines Einfamilienhauses. «Das wollten wir kippen», so Steiert. Neu macht die Grundgebühr darum 35 Prozent aus und die Verbrauchsgebühr 65 Prozent der Gesamtkosten. «Damit bekämpfen wir die Wasserverschwendung.» Vorher war es genau umgekehrt (die FN berichteten). 

«Was ist uns Wasser wert?»

In der Eintretensdebatte wurde die Vorlage sowohl von der Spezial- als auch der Finanzkommission wohlwollend kommentiert. «In der Schweiz verbrauchen die Konsumentinnen und Konsumenten durchschnittlich 140 Liter Trinkwasser pro Tag. Das Wasser als solches hat keinen Preis. Die Versorgung der Menschen mit qualitativ und quantitativ ausreichend Wasser kostet aber», bemerkte Valentine Mauron, Präsidentin der Spezialkommission. Klimawandel und Gewässerverschmutzung stellten künftig zudem eine grosse Herausforderung für die Versorgungssicherheit dar. Darum müsse die Stadt zu ihren beiden Quellen Hofmatt in Alterswil und Tuffière in der Gemeinde Gibloux weiterhin Sorge tragen. «Heute entscheidet der Generalrat über nichts weniger als den Wert, den er dem Wasserkreislauf gibt. Dadurch beeinflusst er indirekt den Konsum.» 

Alexandre Sacerdoti, Vizepräsident der Finanzkommission, wies vor allem auf die hohen Kosten hin, die der Bau und die Instandhaltung eines Trinkwassernetzes mit sich bringen. Dass die Grundgebühr fortan kostendeckend sein soll – was aktuell nicht der Fall ist –, sei daher zu begrüssen.

Nutzerprinzip ja, aber

Raphaël Fessler mahnte im Namen der Mitte/GLP-Fraktion, dass die Gemeinde alles tun müsse, um das Trinkwasser zu schützen. «Auch wenn uns dank den Quellen Hofmatt und Tuffière keine Wasserknappheit bevorsteht, muss man vorsichtig sein.» Dass darum der Verbrauch künftig stärker in Rechnung gestellt werde, sei in Ordnung. Angesichts der allgemeinen Teuerung sorge sich seine Fraktion aber dennoch um den Mittelstand. «Wir fragen uns vor allem, bei wem es sich bei den 18 Anschlüssen handelt, die viel mehr zahlen werden», sagte Fessler und warf den Ball Steiert zu. 

Dieser nannte zwar keine Namen, wies aber darauf hin, dass unter anderen der Kanton und die Stadt Freiburg zu den grössten Verbrauchern gehörten. Im Übrigen bringe das neue Gebührensystem den bestmöglichen Ausgleich zwischen den verschiedenen Verbrauchern, was früher nicht der Fall gewesen sei. Während die Gebühren hauptsächlich für Grossverbraucher stark ansteigen, sei der Anstieg für ein 6-Zimmer-Einfamilienhaus mit vier Personen von 1.46 auf 1.55 Franken pro Kubikmeter Wasser verhältnismässig moderat. Gewisse Verbraucher, wie Mieterinnen und Mieter, bezahlten gar weniger als jetzt. 

Die FDP war zwar mit dem Paradigmenwechsel hin zum Verbraucherprinzip grundsätzlich einverstanden, kündigte dennoch einen Änderungsantrag an. Wie Generalrätin Véronique Grady ausführte, sollte gemäss dem Schweizerischen Branchenverband für Wasser, Gas und Wärme die Grundgebühr 50 Prozent des Gesamtpreises ausmachen. «In der aktuellen Vorlage wurden gewisse Fixkosten, wie Fakturierungskosten, aber in der Betriebsgebühr versteckt.» 

Wassersparen nicht vergessen

SVP, Mitte links-CSP und die Grünen standen hinter der Vorlage. Bettina Noll von den Grünen drückte allerdings ihre Hoffnung aus, dass die Stadt parallel dazu auch Anstrengungen zum Wassersparen unternimmt. «Braucht es wirklich Trinkwasser für die Bewässerung eines Fussballrasens oder die Klospülung?» 

Syndic Steiert beteuerte, dass ein nachhaltiger Umgang mit Wasser auch im Interesse der Stadt sei. «Allerdings ist Wassersparen nicht im finanziellen Interesse der Stadt. Denn das bedeutet auch weniger Einnahmen bei gleichbleibenden Fixkosten.» Im Übrigen sei der Wasserkonsum in den vergangenen Jahren bereits derart gesunken, dass eine weitere Senkung des Verbrauchs eher unwahrscheinlich sei. 

Diese Bemerkung sorgte bei Isabelle Sob (Die Mitte) für Kopfschütteln. 

«Mit Enthusiasmus» befürwortete die SP das neue Trinkwasserreglement. «Es macht Schluss mit nicht nachhaltigen und anachronistischen Anreizen», sagte Marc Vonlanthen. Natürlich sorge sich die Partei um die Erhöhung der Gebühren angesichts der sinkenden Kaufkraft. Dennoch erscheine sie ihr unvermeidbar und keinesfalls interessengesteuert, wie dies bei Versicherungsprämien der Fall sei.

In der Detailberatung hatte sodann der Änderungsantrag der FDP, der eine Aufweichung des Verbraucherprinzips zum Ziel hatte, keine Chance. Der Generalrat hiess das neue Trinkwasserreglement mit 69 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung gut. 

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