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Maskentragpflicht: Zwei Freisprüche des Polizeigerichts See

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Zwei separate Strafbefehle hatten zwei Murtner wegen Verletzung der Maskentragpflicht im öffentlichen Raum verurteilt. Nun hat sie der Polizeirichter des Seebezirks freigesprochen. Beide verfügen über eine Dispens aus medizinischen Gründen.

Zwei Männer aus Murten konnten bei Polizeikontrollen kein Attest vorweisen, das sie von der Maskentragpflicht befreit. Sie kassierten Strafbefehle, gegen die sie Einsprache erhoben. Die beiden Verhandlungen fanden Mitte Dezember am Polizeigericht des Seebezirks statt. Nun liegen die Urteile des Polizeirichters Peter Stoller vor: Beide Männer sind vom Vorwurf, gegen das Epidemiengesetz verstossen zu haben, freigesprochen. Denn beide Männer sind aus medizinischen Gründen von der Maskentragpflicht befreit. 

Verfahrenskosten

Die Kosten der beiden Gerichtsverfahren müssen die Männer jedoch selber berappen. Denn laut den beiden Urteilen verfügten die Männer bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle über eine Bestätigung eines Arztes, dass sie aus medizinischen Gründen keine Maske tragen müssen. Es könne ihnen deshalb vorgeworfen werden, dass sie diese Atteste nicht auf sich trugen, hält der Polizeirichter fest. 

Im einen Fall beträgt die Gerichtsgebühr pauschal 100 Franken. Im Strafbefehl war von einer Busse von 100 Franken, 120 Franken Gebühren und 45 Franken Dossierkosten die Rede. Im anderen Fall betragen die Kosten des Verfahrens 200 Franken plus 100 Franken Auslagen. Auch bei diesem Murtner waren im Strafbefehl 100 Franken Busse sowie Gebühren und Dossierkosten festgehalten.

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