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Mehr Ruhe für Mensch und Natur

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Mehr Ruhe für Mensch und Natur

Regulierung des Motorfahrzeugverkehrs im Wald und auf Waldstrassen

Die Waldstrassen wurden für die Bewirtschaftung der Wälder gebaut, brachten aber auch zunehmenden Privatverkehr. Eine Beschränkung soll deshalb wieder Ruhe in die Naturgebiete bringen, was sowohl dem Naturfreund wie auch Flora und Fauna zugute kommt.

Von IMELDA RUFFIEUX

Eine schweizerische Erhebung hat ergeben, dass an schönen Tagen täglich bis 250 000 Menschen Erholung im Wald suchen – sei es beim Spazieren, beim Sport oder beim Verweilen an einem lauschigen Plätzchen. Der Wald als Erholungsraum für die Bevölkerung und als Ort von Freizeitaktivitäten gewinnt immer mehr an Bedeutung, wie Walter Schwab, Vorsteher des Amtes für Wald, Wild und Fischerei, an der gestrigen Medienorientierung in Sorens erklärte. Damit der Wald diese Funktion auch inskünftig wahrnehmen kann, bedarf es einiger Rahmenbedingungen.

Mit dem Forstverkehr
kamen auch Privatautos

Um die Waldgebiete forsttechnisch besser zu bewirtschaften, sind in den letzten Jahrzehnten sehr viele Waldstrassen gebaut worden. Für den Privatverkehr ergab sich dadurch die Möglichkeit, in Gebiete zu kommen, die vorher nicht zugänglich waren.

Im Bundesgesetz über den Wald wurde 1991 die Regulierung des Motorfahrzeugverkehrs festgelegt: Wald und Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden. Die Kantone sind nun daran, diese Bestimmung umzusetzen. In Freiburg wurde am 2. März 1999 das Gesetz über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen erlassen und das entsprechende Reglement im Januar 2002 in Kraft gesetzt.

Alle interessierten Kreise
miteinbeziehen

Dass die Durchsetzung von Fahrverboten kein einfaches Thema ist, zeigten verschiedene Interventionen im Grossen Rat. Staatsrat Pascal Corminboeuf erinnerte an der gestrigen Medienorientierung in Sorens daran, dass vielerorts die Meinung besteht, dass Strassen, die vom Kanton gebaut und somit durch Steuergelder finanziert wurden, auch für alle zugänglich sein sollten.

Er habe damals das Versprechen gegeben, bei der Durchsetzung des Gesetzes alle interessierten Kreise miteinzubeziehen, sagte der Vorsteher des Land- und Forstwirtschaftsdepartements. Er sei sich bewusst, dass die Umsetzung nicht leicht sei, vor allem dort, wo bisher eine Durchfahrt mit dem Privatauto als normal galt. «Weniger Fahrzeuge im Wald ist vorteilhaft für Menschen wie auch für Flora und Fauna», hielt Corminboeuf fest.

Konkret wird in den nächsten Jahren (ein Drittel bis Ende 2004, der Rest bis 2008) Waldgebiet für Waldgebiet analysiert. Dabei werden nicht nur einzelne Waldflächen berücksichtigt, sondern zusammenhängende, zweckmässige Erschliessungseinheiten – zum Beispiel eine Talseite. Erste Priorität haben Waldgebiete, wo grosses Konfliktpotenzial zwischen den verschiedenen Waldfunktionen und den Auswirkungen des motorisierten Verkehrs besteht.

Im Amtsblatt publiziert

Das zuständige Kreisforstamt legt als ersten Schritt mit den betroffenen Gemeinden, den Wegbau- und Alpgenossenschaften und dem Meliorationsamt den Perimeter fest, in dem Waldstrassen gesperrt werden sollen. Die kantonale Kommission für den Verkehr auf Meliorations- und Forststrassen (Vertreter der Gemeinden, des Tourismusverbandes, von Umweltorganisationen und kantonalen Diensten) prüft die Situation und gibt eine Stellungnahme ans Strassen- und Brückendepartement ab. Der Entscheid für ein Fahrverbot wird dann im Amtsblatt publiziert. Nach Ablauf der Rekursfrist (beim Verwaltungsgericht) tritt die Massnahme in Kraft.

Die heutigen Barrieren werden weiterhin in Betrieb bleiben. Statt neuen Barrieren werden allerdings die Fahrverbote für motorisierten Verkehr aufgestellt – wo nötig mit einer Zusatzinformation, dass landwirtschaftlicher Verkehr oder der Zugang für Anstösser erlaubt ist.
Hoffen auf Verständnis

Wer die Verbotstafeln auf Waldwegen missachtet, muss mit einer Busse rechnen. Trotz verschärfter Kontrollen setzt man in erster Linie auch auf die Eigenverantwortung der Waldbesucher.

Es sei nicht vorgesehen, dass bald an jeder Waldstrasse ein Polizist das Einhalten des Fahrverbots kontrolliere, wurde an der Medienorientierung festgehalten. Die Aufsicht wird neben der Polizei vor allem auch von Revierförstern, Wildhütern und Fischereiaufsehern sowie Kreisforstingenieuren wahrgenommen. «Es braucht das Verständnis der Bevölkerung», hielt Walter Schwab fest. Durch gute Information über die Hintergründe eines Fahrverbots hofft man auf das Verständnis der Leute und ihre Eigenverantwortung. Wer Ruhe und das Naturerlebnis sucht, wird dies im Wald nicht finden, wenn er ständig von Motorfahrzeugen gestört wird. Die Höhe der Busse bei Missachtung eines Fahrverbots beträgt 100 Franken.

Am schwierigsten umzusetzen werden die Fahrverbote wohl bei Mischstrassen, wo Alpzufahrten und Waldwege aufeinander treffen. Wie Jean-Paul Meyer vom Meliorationsamt erklärte, gehen die Meinungen beispielsweise bei Alphütten mit Buvettenbetrieb sehr weit auseinander. Das zeige sich schon heute, wo vielerorts eine Barriere besteht. «Wir möchten das Bundesgesetz umsetzen, dabei aber nicht stur vorgehen», sagte Walter Schwab, der auch die Situation am Schwarzsee als «lösbar» einstuft. Wichtig sei, dass alle gleich behandelt werden, betonte er. «Alpstrassen müssen zur Bewirtschaftung befahren werden können und auch die Forstarbeit muss gewährleistet sein.» im

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