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Mehr Sicherheit oder Vertrauensbruch?

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Mehr Sicherheit oder Vertrauensbruch?

Autor: Christoph nussbaumer und Walter Buchs

Im Hinblick auf die Abstimmung vom 13. Februar über die Waffen-Initiative haben die FN einen Befürworter und einen Gegner zum Streitgespräch eingeladen. Dr. med. Patrick Haemmerle, ärztlicher Direktor des Bereichs für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit sowie Präsident des Vereins Suizidprävention Freiburg, und Otto Binz, Präsident des Schiesssport-Verbands des Sensebezirks, stellten sich den Fragen.

Patrick Haemmerle, sagen Sie uns, weshalb das Stimmvolk die Initiative annehmen soll!

Haemmerle: Nach allem, was wir wissen, wird die Initiative Menschenleben retten. Damit wird die Schweiz sicherer, weil weniger Waffen im Umlauf und somit weniger in Griffnähe von Menschen sind, die aufgrund einer persönlichen Not dazu neigen können, sich selber, Nahestehenden oder Drittpersonen ein Leid zuzufügen.

Die Initiative gibt zudem Hoffnung, denn sie ist ein positives Zeichen für alle jene, die sich in der Schweiz und auch anderswo dafür engagieren, dass weniger Suizide mit einer Schusswaffe passieren.

Otto Binz, welches sind die wichtigsten Gründe für ein Nein zur Initiative?

Binz: Das Stimmvolk wird die Initiative ablehnen, weil das Vertrauen, das heute dem Bürger von den Behörden, von der Armee und der Justiz entgegengebracht wird, auch gerechtfertigt ist. Dieses Vertrauen trägt auch in Zukunft dazu bei, dass wir mit Waffen verantwortungsbewusst umgehen.

Der Umgang mit Waffen ist für die Verbände, für die Schützinnen und Schützen bereits sehr stark reglementiert. Ich erwähne bloss die Anpassungen an die Schengen-Bestimmungen. Über die Gesetze, die heute in Kraft sind, besteht somit die geforderte Sicherheit bereits. Denn niemand kann vermeiden, dass es Missbräuche gibt.

Patrick Haemmerle, warum reichen aus Ihrer Warte die gesetzlichen Grundlagen nicht?

Haemmerle: Es stimmt, dass das Gesetz verschärft wurde, aber unter dem Druck der bereits lancierten Initiative. Die Verschärfung war ein Weg in die richtige Richtung. Sie reicht aber nicht. Es gibt jährlich in der Schweiz immer noch rund 300 Suizide mit einer Schusswaffe, und davon fast jeder zweite mit einer Armeewaffe.

Sind Sie denn tatsächlich sicher, dass mit einem Ja zur Initiative mehr Menschenleben gerettet werden können, als dies heute der Fall ist?

Haemmerle: Alle international und für die Schweiz verfügbaren Zahlen sind absolut klar: Je mehr Waffen in Haushalten verfügbar sind, desto mehr Suizide gibt es. Der Befund ist klar, nur wird er noch nicht generell akzeptiert. Eine gesicherte Methode, um Suizide zu senken, ist somit, den Zugang zu Waffen und anderen tödlichen Mitteln zu senken.

Die Initiative sagt, die Armeewaffe gehört ins Zeughaus. Otto Binz, sehen Sie den Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit und dem Missbrauch von Waffen nicht?

Binz: Durchaus. Aber Behörden und Armee setzen bereits alles daran, um die Sicherheit zu erhöhen. Die bestehenden Vorschriften wie der Munitionsbefehl usw. werden genau angewendet.

Zu ergänzen ist, dass heute bei der Rekrutierung jeder künftige Soldat überprüft wird. Wenn Zweifel bestehen, bekommt er keine Waffe. Im letzten Jahr betraf dies einige hundert. Zudem: Wer in der Schweiz die Überzeugung hat, er möchte ohne Waffe Dienst leisten, darf das.

Auch Offiziere sagen heute, dass es aufgrund der Bedrohungslage die Waffe zuhause nicht mehr braucht. Otto Binz, warum wehren Sie sich gegen diese Auffassung?

Binz: Das ist ein anderes Phänomen. Es gibt noch rund 120 000 Armeeangehörige. Wenn diese ihre Waffe im Zeughaus deponieren, bleiben nach verlässlichen Schätzungen immer noch rund zwei Millionen im Umlauf.

Was ich auf Ihre Frage aber antworten will, ist Folgendes: Die Annahme der Initiative hat einen grundlegenden Wechsel der Rechtsauffassung zur Folge. Die Tatsache, dass künftig zum Kauf und Gebrauch einer Waffe ein Bedürfnisnachweis verlangt wird, ist für mich der Hauptgrund, die Initiative abzulehnen. Da geht sie nun wirklich zu weit. Laut Polizeikriminalstatistik des Bundesamts für Statistik BFS wurden 2008/09 Armeewaffen bei 2,18 Prozent der Suizide verwendet. Dieser Waffentyp wurde erst seit 2008 in dieser Statistik erfasst.

Was sagen Sie hiezu, Patrick Haemmerle?

Haemmerle: Ich möchte zum Stichwort «Vertrauen» etwas ergänzen: Korrekte Schützinnen und Schützen – und das sind zweifellos die allermeisten – wie Jäger und Sportschützen haben nichts zu befürchten. Sie können ihre Tätigkeit weiter ausüben. Auch das Obligatorische kann bestehen bleiben.

Das trifft auch für Berufe zu, die aufgrund ihrer Aufgabe bewaffnet sein müssen. Das alles geht aus dem Initiativtext ganz klar hervor. Auch wer aus der Armee ausscheidet, kann eine Waffe behalten, wenn er in einem Schützenverein ist. Die Einzelheiten werden dann im Gesetz geregelt.

Otto Binz, haben Sie denn kein Vertrauen ins Parlament, dass das Gesetz so ausgestaltet wird, dass die erwähnten Tätigkeiten weiterhin ausgeübt werden können?

Binz: Wie schon gesagt, steht im Initiativtext, dass der Antragsteller den Bedarf nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen muss. Wie soll eine Jungschützin oder ein Jungschütze die erforderlichen Fähigkeiten schon mitbringen? Diese müssen zuerst in unseren Gesellschaften und Sektionen ausgebildet werden, und dazu brauchen sie natürlich eine Waffe.

Zudem spricht die Initiative lediglich von «Sportschützen». Letztere machen nur gerade 15 bis 17 Prozent der Schweizer Schützinnen und Schützen aus. Über 80 Prozent sind einfache Schützinnen und Schützen, die bei uns ihren Sport und ihr Hobby pflegen. Die Initiative würde diese ausschliessen.

Patrick Haemmerle, das entspricht aber gar nicht Ihrer Erfahrung?

Haemmerle: Seit bald einem Vierteljahrhundert bin ich in der Suizidprävention tätig, und ich sage es nochmals: Der Zusammenhang «Verfügbarkeit einer Waffe und Anzahl Suizide» ist mit verlässlichen Zahlen anderer Länder und der Schweiz belegt und international gesichert.

Mit der Armee XXI wurde das Dienstalter in der Schweiz gesenkt. Es wurden also weniger Armeewaffen zuhause aufbewahrt. Seither ist die Suizidrate für Männer in der betreffenden Altersgruppe zurückgegangen. Auch wenn man keinen direkten, also kausalen Zusammenhang belegen kann, sind doch die beiden Entwicklungen zeitgleich.

Zu den illegalen Waffen: Die Initiative kann nicht alle Übel aus der Welt schaffen; sie ist kein «Anti-Mafia»-Gesetz. Sie ist ein Schritt zu mehr Sicherheit. Die kleinen Einschränkungen, die sich daraus ergeben, sollten uns das Mehr an Sicherheit wert sein. Zudem können die Anforderungen der Initiative vom Gesetzgeber so ausgelegt werden, dass diejenigen, die ihren Sport mit der Waffe ausüben wollen, dies auch künftig tun können.

Otto Binz, Sie haben noch einen grundlegenden Vorbehalt?

Binz: Ich kann natürlich nicht übersehen, dass die Mehrheit des Initiativkomitees das Ziel verfolgt, die Armee abzuschaffen. Heute wird gesagt: Waffen ins Zeughaus kann logistisch einfach gelöst werden. Dabei ist die Sammlung der Unterschriften für die Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht seit dem 6. Juli 2010 im Gange. Das ist für mich Ausdruck der «Verlogenheit» der Mehrheit des Initiativkomitees. Dass andere, welche die Initiative unterstützen, durchaus ehrenwerte Absichten haben, stelle ich nicht in Abrede.

Patrick Haemmerle, was passiert, wenn die Initiative am 13. Februar abgelehnt wird?

Haemmerle: Wir müssen davon ausgehen, dass wir weiterhin jedes Jahr einige hundert Schusswaffentote haben, davon rund 100 Tötungen mit der Armeewaffe. Das ist die Anzahl von Familien, die ins Leid gestürzt werden.

Bei Ablehnung der Initiative nehmen wir in Kauf, dass sich weiterhin zahlreiche junge Männer das Leben nehmen oder andere umbringen. Wir werden es auch künftig mühsam haben, in der Suizidprävention voranzukommen.

Otto Binz, was passiert, wenn die Initiative angenommen wird?

Binz: In diesem Fall misstraut der Staat 99 Prozent seiner Bürger. Der Staat traut dem Wehrmann nicht mehr zu, dass er seine Waffe heimnehmen kann.

Die Sicherheit wird damit kaum verbessert, da das Schiesswesen bereits sehr streng reglementiert ist. Deshalb darf man dem Wehrmann das Vertrauen weiterhin entgegenbringen, dass er mit seiner Waffe verantwortungsbewusst umgeht.

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