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Meinungen gehen stark auseinander

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Meinungen gehen stark auseinander

Vernehmlassung zum Beschäftigungs- und Arbeitsmarktgesetz

Der Vorentwurf für ein Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt hat in der Vernehmlassung zum Teil deutlichen Widerstand hervorgerufen. Die Volkswirtschaftsdirektion will nun mit den Sozialpartnern und einigen Gemeinden die wichtigsten Streitpunkte besprechen, bevor ein Entwurf ausgearbeitet wird.

Von WALTER BUCHS

Der Entwurf für ein Gesetz über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG), der bis Ende Februar in der Vernehmlassung war, zielt in erster Linie darauf ab, die zahlreichen und verstreuten Bestimmungen, die sich auf den Arbeitsmarkt im Kanton beziehen, in einem Paket zusammenzuschnüren und zu vereinfachen. Dazu sieht er neue Massnahmen vor, die sich namentlich auf die Arbeitslosenversicherung und die Bekämpfung der Schwarzarbeit beziehen.

Steine des Anstosses

Wie die Volkswirtschaftsdirektion (VWD) in einem am Freitag veröffentlichten Bericht zu den Vernehmlassungsergebnissen feststellt, wird die Idee, die vielen Bestimmungen über die Arbeit in einem Gesetz zusammenzuführen in der Mehrheit der 145 eingegangenen Stellungnahmen begrüsst. Auch verschiedene vorgeschlagene Neuerungen würden unterstützt. Dies betrifft etwa die Bekämpfung der Schwarzarbeit, die nach Meinung der CVP ein «zentrales Element des Gesetzesentwurfs darstellt».

Die VWD muss aber doch eingestehen, dass von etlichen Parteien und Vereinen «ein deutlicher Widerstand» ausgeht. CSP, SP sowie Gewerkschaftsbund/Unia kündigen sogar an, dass sie auf einen solchen Entwurf gar nicht eintreten würden (siehe Kasten). Von diesen Kreisen wird etwa auf die Einführung eines garantierten Mindesteinkommens (RMI) gedrängt, das übrigens trotz wiederholten Vorschlägen keinen Eingang in die neue Verfassung fand. Arbeitgeberverband und Handelskammer vertreten die Meinung, dass der Kanton bei der Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen nicht zuständig ist und sich seine Rolle auf die nach Bundesgesetz vorgesehenen Kompetenzen beschränken sollte. Vorbehalte gibt es aus diesen Kreisen auch zur Meldepflicht bei Massenentlassungen.

Ein weiterer Stein des Anstosses ist die Anmeldung der Stellensuchenden in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (Rav), stellt die VWD weiter fest: Während die grosse Mehrheit der Gemeinden diese Option befürworte, werde sie von einzelnen grossen Gemeinden abgelehnt. Ganz kontrovers sind die Meinungen erwartungsgemäss bei den Wiedereingliederungsmöglichkeiten für Arbeitslose ausgefallen.

Nachbesserungen

Die VWD hat nun beschlossen, wie sie am Freitag weiter bekannt gab, eine Zusammenkunft mit den Sozialpartnern zu organisieren. Dabei würden die wichtigsten Streitpunkte besprochen.

Auch mit verschiedenen Gemeinden würde eine Sitzung abgehalten, um allfällige Anpassungen des Entwurfs zu besprechen. Dabei werde es insbesondere um die Anmeldung der Stellensuchenden bei den Rav und die ergänzenden kantonalen Massnahmen zur Wiedereingliederung gehen.
«Gegen Interessen der Arbeitnehmer»

Vertreter von CSP, Grüne, Öffnung und SP sowie von Gewerkschaftsbund, Unia und Syna haben am Freitag an einer Pressekonferenz deutlich gemacht, dass sie einen Entwurf über ein Beschäftigungs- und Arbeitsmarktgesetz mit allen Mitteln bekämpfen würden, wenn der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf jetzt nicht gründlich überarbeitet wird. Für die Grünen gibt der Vorschlag einseitig eine Arbeitgebersicht wider. «Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit wird mit dem Kampf gegen die Arbeitslosen verwechselt», sagte Jacques Eschmann.

Auch aus der Sicht der CSP werden Personen, die arbeitslos sind stigmatisiert. Der Akzent werde viel zu stark auf Sanktionen gelegt. Wie Marius Achermann sagte, gründet die Skepsis der CSP zudem auf der Feststellung, dass der Entwurf dem Amt für den Arbeitsmarkt zu viele Kompetenzen gibt. Es sei doch nicht logisch, dass dieses einerseits als Arbeitsinspektorat und dann wieder als Vermittler in der Arbeitswelt auftreten soll.
Im Kreuzfeuer der SP-Kritik sind namentlich die vorgesehenen Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Es wird befürchtet, dass als Konsequenz die Gemeinden wieder mehr zur Kasse gebeten werden.
Für Guy Zurkinden, Sekretär des Freiburger Gewerkschaftsbundes, ist der Gesetzesvorentwurf gegen die Interessen der Arbeitnehmer gerichtet. Die Massnahmen zum Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping würden nicht verstärkt und der Vorschlag sehe kein Kontrolldispositiv für Arbeits- und Lohnbedingungen. Das Ganze bedürfe einer vollständigen Überarbeitung. Nach Ansicht der Gewerkschaften sollte dieses Gesetz zudem von einem kantonalen Beschäftigungsplan begleitet sein. wb

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